Jährliches Geldwäsche-Risiko schon bestimmt? (NL 28/25)

Ja, auch Agenten müssen unter bestimmten Bedingungen dies tun!

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Heute möchten Sie an den Geldwäsche-Fragebogen erinnern, den Sie ausfüllen und alle paar Monate oder routinemäßig, z.B. pro Jahr 1-2 x überprüfen müssen, um die Risiko-Lage des Unternehmens, der betreuten Kunden, etc. beurteilen zu können.

Wir haben die aktuellen Links recherchiert, wo Sie den Fragebogen finden – mit oder ohne Registrierung im USP – und haben auch 2 Ausfüllhilfen dafür gefunden.
Könnten Sie alle dort aufgelisteten Fragen beantworten, wenn die Behörde kommt?

Zu Jahresbeginn hatten wir dem Thema Geldwäsche bereits einige Beiträge gewidmet, ein oftmals unterschätztes bzw. ignoriertes Thema. Auf das die Behörden aber möglicherweise in nächster Zeit besonders im Versicherungsbereich näher schauen werden. Zumal man aus gut informierten Quellen hört, dass die FATF-Prüfung Österreichs –  (mit der Österreich Umgang mit Geldwäschevorschriften geprüft wurde) nicht allzu gut ausgegangen sei. Angeblich seien wir nur knapp an der grauen Liste vorbei gerutscht.

Und warum gerade die Versicherungsbranche im Fokus?
Zu erwarten ist, dass die bei der FATF-Prüfung offensichtlich aufgezeigten groben Mängel künftig dazu werden, dass die Behörde den Kontrolldruck erhöhen wird. Und während der Bankenbereich fast 7.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr meldete, waren es im Versicherungsbreich bescheidene 16. Quelle: Geldwäschebericht 2023 des Bundeskriminalamts

Wie diese Mini-Zahl zustande kommt, könnte die Behörde in nächster Zeit gerade in unserer Branche untersuchen. Nehmen Sie daher Ihrer Geldwäsche-Pflichten nicht auf die leichte Schulter.

 

Um Sie auf eine mögliche Geldwäsche-Prüfung bei Ihnen vorzubereiten – aber auch um Problembewusstsein zu sorgen – haben wir einige Beiträge zum Thema erstellt.

Diese finden Sie gleich unten anbei, GANZ BESONDERS MÖCHTEN WIR SIE ABER AUF EIN EINFACHE, FORMALE TÄTIGKEIT ERINNERN, die Sie 1-2 x jährlich machen müssen. Nämlich das eigene Geldwäsche-Risiko zu bestimmen (eigentlich jenes, Ihrer Kunden…). Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie unten anbei.

Zunächst noch die versprochenen Links zu einigen Beiträge zum Geldwäsche-Thema auf der IVVA Webseite.
Etwa hier: https://ivva.at/behoerde-legt-neue-geldwaesche-checkliste-vor-nl-24-22/
Oder hier: https://ivva.at/behoerde-meldet-sich-bei-ihnen-vorbereitet-nl-20-21/
Hier: https://ivva.at/wirtschaftliche-eigentuemer-register-geldwaesche-teil-4-nl-6-25
Hier: https://ivva.at/goaml-und-massnahmen-zur-geldwaesche-bekaempfung-pflicht-nl-30-24
Hier: https://ivva.at/warum-ist-goaml-pflicht-geldwaesche-serie-teil-2-nl-31-24
Hier: https://ivva.at/gesdigg-geldwaesche-berufsverbot-fuer-3-jahre-droht-nl-5b-24
Hier: https://ivva.at/wie-man-politische-kunden-erkennt-folgen-geldwaesche-teil-3-nl-5-25
Und hier: https://ivva.at/geldwaesche-risiko-bewertungs-fragebogen-bereits-ausgefuellt-nl-9b-19/

Ein aufmerksamer Leser fragte nach der Lektüre des IVVA-Newsletter, ob er tatsächlich sein EIGENES Unternehmen hinsichtlich des Geldwäsche-Risikos beurteilen und den entsprechenden Fragebogen ausfüllen müsse. Und wenn ja, wie oft?

Und ein motivierendes Lob erhielten wir auch zu diesem Themenbereich:
„Ich wurde auch aufgefordert, diese Risikoerhebung auszufüllen. Dank Ihrer Mustervorlage konnte ich erleichtert dieser Aufforderung nachkommen“.

Daher erinnern wir heute gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny an den Geldwäscherisiko-Fragebogen, an Ihre Mitwirkungspflicht und dass Sie das Risiko zumindest 1-2 x jährlich überprüfen müssen. Aber wo finden Sie den Risikofragebogen und gibt es eine Ausfüllhilfe?

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