Wie man „politische Kunden“ erkennt. Folgen? Geldwäsche Teil 3 (NL 5/25)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

2 spezielle Aufgaben im Zusammenhang mit Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei/ Terrorismusfinanzierung!

Im Dezember-Newsletter hatten wir Sie daran erinnert, dass „goAML und Geldwäsche-Bekämpfung Pflicht ist“ und dass aus aktuellem Anlass (Österreich wird einer FATF-Länderprüfung unterzogen) die Behörden 2025 intensiver als üblich kontrollieren werden. Besonders im Versicherungsbereich, der nur einen Bruchteil der Verdachtsmeldungen im Vergleich zu anderen Branchen gemacht hatte.

Darum appellierten wir an Versicherungsvermittler:innen und Vermögensberater:innen sich genau mit ihren Geldwäsche-Pflichten auseinander- und diese umzusetzen! Und gaben zwei erste Praxistipps: Bestimmen Sie gleich das eigene Geldwäsche-Risiko im Unternehmen (zum Nachlesen hier klicken…), daher registrieren Sie sich bitte auch sofort bei goAML (um bei Verdachtsmeldung rasch sein zu können). Und zweitens: Seien Sie lieber übervorsichtig. Denn es droht bei Verdachtsmeldungen im guten Glauben keine Haftung. Wenn Sie die konkrete Vorgehensweise hinsichtlich dieser beiden Tipps nachlesen möchten, dann klicken Sie hier…

Heute wollen wir uns näher ansehen, wie Sie klären, ob Ihr Kunde ein PEP ist (politisch exponierte Person) und welche Konsequenzen das hat.
denn es gehört zu Ihren Pflichten, so dort zu registrieren, um rasch eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung tätigen zu können.

Nächste Woche schauen wir uns im 4. Teil der Serie an, wie Sie Einsicht in das „Wirtschaftliche Eigentümer-Register“ nehmen.

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