Neue Cookie- und Banner-Gesetzgebung: Echte Einwilligung der Surfer nötig!
Erfüllen Sie diese bereits? Betrifft Webseiten, Apps & Co
Dass die Google Analytics nicht DSGVO-konform ist, haben wir Ihnen bereits vorige Woche, rasch nach der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde berichtet. Und auch wie Sie herausfinden, ob auf einer Webseite dieses Tool genutzt wird und was dann zu tun ist. Zum Nachlesen hier klicken…
Was noch nicht viele wissen oder noch nicht umgesetzt haben, ist die neue Gesetzgebung via TKG, die von Ihnen verlangt VOR der Nutzung eine echte Einwilligung der Nutzer einzuholen.
Was das für die praktische Umsetzung bedeutet, d.h. wann der Cookie-Banner eingeblendet werden muss, was er beinhalten muss, wie die Optionen aussehen sollten und was Sie auf keinen Fall tun dürfen, das erfahren Sie unten im aktuellen Beitrag, den wir gemeinsam mit dem auf IDD- und Datenschutz-Recht spezialisierten Anwalt, Mag. Stephan Novotny erarbeitet haben.
Achtung: Ganz besonders müssen Sie auch aufpassen, wenn Sie auf Ihrer Webseite, in Ihrer App z.B. Google-Schriften verwenden oder Youtube-Videos einbauen, etc. Details dazu unten.
Vorher möchten wir Sie aber nochmals an Ihre vielen anderen Pflichten erinnern!
Wir freuen uns, dass unser Beitrag „Was Sie zu Jahresbeginn alles kontrollieren / tun sollten“ derart intensiv gelesen wurde (und hoffentlich auch „getan wurde“). Wer noch keine Zeit hatte, sollte dies unbedingt noch tun. Hier nochmals der Link zum Beitrag…
Wir haben in den letzten Wochen schon mehrmals darauf hingewiesen, dass der Kontrolldruck der Behörden zunimmt (siehe unsere Beiträge hier… und hier…).
Leider bringen die Kontrollen teilweise erschreckende Ergebnisse.
Erst vor wenigen Tagen konnte man im FondsProfessionell wieder lesen, dass das Marktamt Wien bei Kontrollen fast 40 % der Geprüften auch anzeigte, besonders schlecht seien die Ergebnisse bei Agenten gewesen.
Marktamtssprecher Alexander Hengl sprach im zitierten Beitrag von fehlender Weiterbildung, fehlenden Produktprospekten, mangelhaften Beratungen und mangelhafter Bedarfsanalysen.
Solche Prüfergebnisse sind erschreckend.
Einerseits stellen sie eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Denjenigen dar, die sich an die Regelungen halten. Und bringen wohl weiteres Unheil für die gesamte Branche. Bedenken Sie, dass heuer auf EU-Ebene die IDD überprüft / überarbeitet werden soll. Es ist zu befürchten, dass angesichts solcher Prüfergebnisse weitere Verschärfungen – etwa durch den Konsumentenschutz – verlangt werden, weil man argumentieren kann, dass offensichtlich immer noch vieles im Argen liegt, nicht immer das Wohl des Kunden im Mittelpunkt steht, etc.
Daher möchten wir Ihnen nochmals dringend ans Herz legen! Auch wenn die Profis unter Ihnen es vielleicht nicht mehr hören können: Es ist aber im Interesse der Gesamt-Branche, wenn alle das Thema Weiterbildung wirklich ernst nehmen. Aber auch die „formalen Voraussetzungen“ für die Berufsausübung und Ihre „Dokumentationspflichten“. Denn das kann die Behörde ganz leicht kontrollieren und da gibt es auch keine Chance, sich irgendwie heraus zu argumentieren.
Genau deshalb haben wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny die oben zitierte Checkliste „Was Sie zu Jahresbeginn alles kontrollieren / tun sollten“ erarbeitet. Wer noch keine Zeit hatte, sollte dies gleich tun.
Hier nochmals der Link zum Beitrag…
Sie können mit dieser Checkliste auf die Schnelle prüfen, ob Sie das Allerwichtigste bereits erfüllt haben. Und wir verlinken auf die entsprechenden Beiträge auf der IVVA Webseite, wo Sie dann Details und Tipps zur konkreten Umsetzung finden, sollten Sie mehr wissen oder nacharbeiten wollen.
Doch nun zum heutigen Themen-Schwerpunkt:
Echte Einwilligung von Nutzern nötig!
Leider ist es mit obiger Checkliste immer noch nicht getan!
Denn seit Dezember 2021 gibt es in Deutschland das TTDSG (Abkürzung für Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz), das verlangt, dass Sie von Webseiten-Nutzern „eine echte Einwilligung“ benötigen. Was das bedeutet, finden Sie unten anbei.
Und auch Österreich hat eine ziemlich ähnliche Cookie-Regelung umgesetzt, zu der es zwar Kritik gibt (möglicherweise wird damit die EU-Vorgabe nicht zur Gänze erfüllt. Details dazu auch unten), aber in jedem Fall ist es umzusetzen.
Diese neuen Regelungen sind der Grund, warum plötzlich gleich auf der Startseite bei zunehmend mehr Webseiten (natürlich auch beim IVVA) ein Banner wie dieser aufpoppt:
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