Behörde verlangt Geeignetheits-Dokumentation von Agenten (NL 1/22)

Kontrolldruck nimmt zu!

Während der Feiertage erfuhren wir, dass die Behörde (in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft) Agenten aufforderte, die Prüfung der Geeignetheit der vermittelten Produkte vorzulegen, also zu beweisen, dass die vermittelten Produkte zum Kunden passen. Was genau verlangt wurde, sehen wir uns unten näher an.

Knapp vor Weihnachten erfuhren wir, dass die Gewerbebehörden bei der Überprüfung der IDD Weiterbildungsstunden Ernst machen und die Nachweise von Agenten anforderten. Wir haben darüber im letzten Newsletter berichtet. Zum Nachlesen hier….

Und vergessen Sie auch nicht auf die Geldwäsche-Kontrollen, die laufend stattfinden. Zum Nachlesen hier…

Kontrolldruck nimmt zu!
Wir können also nur raten, die Regeln zur Beratung, die sich aus der IDD, aber auch aus den Standesregeln und im Falle von Versicherungsanlageprodukten aus den delegierten Verordnungen der EU ergeben, genau einzuhalten und gut zu dokumentieren.

All diese rechtlichen Grundlagen haben wir für Sie auf unserer Unterseite „Agentenrecht und IDD“ zusammen getragen.
Für den aktuellen Fall empfehlen wir die Punkte „Standesregeln“, „IDD“ sowie „Delegierte Verordnungen der EU“ nachzulesen. Dazu bitte hier klicken…

Haben Sie Fragen zum Thema?
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Worum ging es im oben geschilderten Fall? Und welche Dokumentationen sind abzuliefern?

Ganz vereinfacht gesagt, möchte die Behörde prüfen, ob die Vermittler die Beratung korrekt durchgeführt haben.
Dies erfolgt nicht standardmäßig, sondern stichprobenhaft, wie uns auf unsere Anfrage hin, auch die FMA bestätigt hat. Hier nachzulesen…

Wir nehmen an, dass die Behörde zuvor den Versicherer geprüft hat und sich dort stichprobenhaft Kunden / Berater herausgesucht hat. Und daraufhin die Vermittler zum Vorlegen der Unterlagen aufgefordert hat.

Im Behördenschreiben beruft man sich konkret auf die gesetzlichen Grundlagen, die sich sowohl aus der IDD, hauptsächlich aber aus den Standesregeln und der delegierten Verordnung der EU, die das Vertreiben von Versicherungsanlageprodukten genau regeln, ergeben.

Dabei geht es nicht nur um das Beratungsprotokoll an sich, sondern auch um die Vorerhebungen, was der Kunde will/braucht bzw. die Abklärung, welche Produkte von denen, die der Kunde will/braucht auch für ihn geeignet / ungeeignet sind.

Aus obigen Rechtsgrundlagen haben Vermittler 3 Pflichten, die nun die Behörde überprüft:

  1. Die dokumentierte Empfehlung. Es geht also um die Dokumentation, wie der Weg im Zuge der Beratung zum empfohlenen Produkt war. Diese Dokumentation verlangt die Behörde aufgrund § 3 Abs. 2 der Standesregeln.
  2. Der Empfehlung vorgelagert: Die Wünsche zu erheben, auch als Wünsche- und Bedürfnistest bekannt. Also die Dokumentation, wie die Lebenssituation des Kunden ist, wie seine finanziellen Verhältnissen sind, welche Anlageziele, Kenntnisse und Erfahrungen er hat, usw. Diese Dokumentation verlangt die Behörde aufgrund § 10 Abs. 1 der Standesregeln und § 9 der delegierten Verordnung der EU 2017/23592.
  3. Die Geeignetheits-Erklärung des Produktes. Hier geht es darum, zu dokumentieren, welche Produkte zur Auswahl standen und welche Sie letztendlich ausgewählt haben und aufgrund welcher Annahmen. Diese Dokumentation verlangt die Behörde gemäß § 10 Abs. 5 der Standesregeln bzw. § 14 der delegierten Verordnung der EU 2017/2359.All diese rechtlichen Grundlagen haben wir für Sie auf unserer Unterseite „Agentenrecht und IDD“ zusammen getragen.Für den aktuellen Fall empfehlen wirdie Punkte „Standesregeln“, „IDD“ sowie „Delegierte Verordnungen der EU“ nachzulesen. Dazu bitte hier klicken…

Grundlegende Details zur IDD konformen Beratung (Beratungspflicht, Beratungsprotokoll, Beratungsverzicht) hat uns Mag. Stephan Novotny im Teil 6a der IDD-Serie klar und deutlich mitgeteilt. Hier zum Nachlesen…

Details zum Wünsche- und Bedürfnistest („den Weg zum empfohlenen Produkt nachvollziehbar dokumentieren“) hat uns Mag. Stephan Novotny im Teil 6b der IDD-Serie klar und deutlich mitgeteilt. Hier zum Nachlesen…

Weitere Lesetipps zum Thema:

https://ivva.at/idd-wer-darf-was-bei-ihnen-kontrollieren-nl-25-21/
https://ivva.at/idd-serie-zu-infopflichten-bei-versicherungs-anlageprodukten-nl-26-19/
https://ivva.at/idd-serie-zu-dokumentationspflichten-teil-2-nl-14-19/
https://ivva.at/auswirkungen-der-idd-auf-die-praxis-nl-3-19/

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