DS-Behörde: Google Analytics verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung! (NL 3/22)

Daher: Auf dieses Tracking-Tool auf der eigenen Webseite verzichten!
Auch keine US-Cloud-Dienste verwenden!

Max Schrems hat es schon wieder getan…
Der bekannte österreichische Datenschützer hat mit seinem Verein Noyb (das ist die Abkürzung für None of your business und soll vereinfacht gesagt ausdrücken: Unsere Daten gehen euch nichts an) eine Musterbeschwerde gegen die Nutzung von Google Analytics bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und diese hat der Beschwerde statt gegeben, wie knapp nach den Feiertagen bekannt gegeben wurde.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Wir baten den auf Datenschutz- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny um die Hintergründe zu dem Fall, eine Risiko-Einschätzung und Empfehlungen, was nun zu tun ist.

Fakt ist, Google Analytics wird von den meisten Unternehmen eingesetzt! Hier herrscht also großer und sofortiger Handlungsbedarf! Denn durch die Nutzung von Google Analytics werden personenbezogene Daten, wie etwa „eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter“ an Google übertragen. Daraus wird ein eindeutiges User-Profil erstellt. 

Den Beitrag von Mag. Stephan Novotny finden Sie unten anbei.

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