
Allianz verlangt zwingend E-Mail-Adresse und Handy-Nummer des Kunden.
Sind Allianz-Agenten noch selbständige Unternehmer oder liegt bereits Dienstnehmer-Ähnlichkeit vor?
Je öfter wir Rückmeldungen aus dem Markt von Allianz-Agenten erhalten, umso mehr muss man sich fragen, ob nicht längst die Sozialversicherung prüfen sollte, ob Agenten nicht bereits durch so viele Vorgaben reguliert sind, dass man nicht mehr von einer selbstständigen, sondern dienstnehmerähnlichen Tätigkeit ausgehen kann. Was bekanntlich zu heftigen Nachzahlungen (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für bis zu 5 Jahre) führen kann.
Vor nicht allzu langer Zeit berichteten wir vom neuen Allianz-Agentur-Vertrag, der gerade ausgearbeitet wird, mit langem Strafenkatalog und einigen unklaren oder ungünstigen Passagen – aus der Sicht der Agenten. Wir haben hier berichtet:
https://ivva.at/allianz-legt-neuen-agenturvertrag-mit-umfangreichem-strafkatalog-vor-nl-34-23/
Dann fragten wir, warum Allianz zwingend einen Auftragsverarbeitervertrag nach DSGVO verlangt, also die Agenten nicht als selbstständige Unternehmer, sondern als weisungsgebundene Auftragsverarbeiter einstuft? Zum Nachlesen hier:
https://ivva.at/warum-verlangt-allianz-einen-auftragsverarbeitervertrag-nl-36-23/
Dann erhielten wir die Rückmeldung vom Markt, dass offensichtlich sowohl Uniqa, als auch Allianz die zwingende Abgabe von Beratungsprotokollen samt Kundenunterschrift verlangen und dies noch dazu mit einer entsprechenden FMA-Vorgabe begründen würden.
Eine Nachfrage bei der FMA erbrachte, dass dies KEINE FMA-Vorgabe sei.
Zum Nachlesen: https://ivva.at/verlangt-fma-wirklich-ein-beratungsprotokoll-und-kundenunterschrift-von-jedem-kunden-nl-29b-23/
Ein Allianz-Agent bestätigte, dass dies bereits seit 3 Jahren so verlangt und mit FMA-Vorgabe begründet würde. Ohne Unterschrift würde der Vertrag nicht polizziert.
Zum Nachlesen: https://ivva.at/verlangt-auch-allianz-beratungsprotokoll-und-kundenunterschrift-von-jedem-kunden-nl-7b-24/
Und kürzlich erhielten wir eine weitere Rückmeldung aus dem Allianz-Bereich, die zeigt, wie Allianz die Zügel noch enger anzieht und nun als weitere Vorgaben eine E-Mail-Adresse und Handy-Nummer der Kunden verpflichtend verlangt:
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