Ein EuGH-Urteil macht es leichter, Schadenersatz „wegen Angst vor Daten-Hacks“ zu verlangen.
TIPP: Sehen Sie die TOMs nicht als negativen Mehraufwand, sondern als Instrument, um sich vor ungerechtfertigten Behauptungen bzw. Schadenersatzforderungen verteidigen zu können!
Seit bald 6 Jahren gilt die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, die die Handlungsmöglichkeiten der Unternehmen sehr einschränkt (etwa kein WhatsApp, kein Google Analytics, Google Fonts, usw. usf.) und den Unternehmen die Pflicht auferlegt, alles Erdenkliche zu unternehmen, um die Daten der Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter, etc. zu schützen.
Und ebenso lange erinnern wir Sie an diese Pflichten, um Problembewusstsein aufzubauen und ein rechtskonformes Handeln in unserer Branche zu erreichen. Hier ein paar Beiträge, die Sie an problematisches Tun erinnern sollten:
- https://ivva.at/fuenf-jahre-dsgvo-ueberpruefen-sie-alle-unterlagen-nl-16-23/
- https://ivva.at/dsgvo-millionen-windows-nutzer-erhalten-keine-updates-mehr-nl-37c-22/
- https://ivva.at/dsgvo-anwalt-fordert-190-euro-wegen-google-fonts-zurecht-nl-23-22/
- https://ivva.at/bsi-warnt-trotz-klage-erneut-vor-kaspersky-handlungsbedarf-aufgrund-der-dsgvo-nl-21b-22/
- https://ivva.at/fragen-zu-kommunikationstools-und-dsgvo-nl-14-22/
- https://ivva.at/dsgvo-strafen-auf-rekordhoehe-nl-8-22/
- https://ivva.at/dsgvo-sind-ihre-toms-noch-aktuell-nl-15-21/
Der Sukkus aus all diesen Beiträgen ist:
Bitte verhalten Sie sich rechtskonform, da …
… sonst die Datenschutzbehörde eine Kontrolle durchführt oder sogar eine Strafe ausspricht.
… da sonst Klagen von Konkurrenten drohen, mit dem Argument, dass sie sich an die DSGVO halten, aber Sie womöglich nicht. Also der Wettbewerb verzerrt würde.
… und als dritte Gefahr droht, dass Sie von Kunden geklagt werden, weil Sie mit deren Daten nicht rechtskonform umgegangen seien.
Der letzte Punkt wurde knapp vor Weihnachten noch „leichter“ und damit wahrscheinlicher. Wir haben soeben ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof am 14. 12. 2023 getroffen hat, studiert. Dieses können Sie hier herunterladen: EuGH-Urteil C-340_21 vom 14.12.2003
Besonders interessant erscheinen uns die letzten beiden Absätze in dem 19-seitigen Urteil:
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