Eigene Weiterbildung und jene der Mitarbeiter nicht vergessen (NL 33c/22)

Gewerbebehörden fordern IDD-Stunden-Nachweise!

Das Jahr nähert sich dem Ende und damit droht bald Torschluss für Ihre jährliche Weiterbildung.
Sollten Ihnen noch Stunden auf das 15 (bzw. 20 für gewerbliche Vermögensberater) -Stunden-Ziel fehlen, wird die Zeit knapp, denn eine Verlängerung gibt es nicht. Nach dem 31.12. ist es zu spät, um einen alten Werbespruch einer Versicherung zu bemühen.

Regelmäßig machen Gewerbebehörden Ernst und fordern die Versicherungsvermittler auf, die IDD-Stunden-Nachweise zu übermitteln.
Zum Nachlesen der rechtlichen Lage hier ein Beitrag von Mag. Stephan Novotny hier…

Leider wurde zu Jahresbeginn bekannt, dass die Behörden bei Vermittlern 40 % Beanstandungen / Verfehlungen bei Grundlegendem wie Beratung, Weiterbildung, Formvorschriften, etc. festgestellt hatten. Bitte daher heuer besonderes Augenmerk auf diese Pflicht legen.

a) Konsequenzen der Nicht-Erfüllung der IDD-Weiterbildungs-Pflicht?

Bei erstmaligem Verstoß drohen bis zu EUR 2.180 (§ 367 Z 58 GewO iVm § 137b Abs 3 GewO) Strafe. Bei mehrmaligem Verstoß sogar Berufsverbot!
Daher: Egal ob klein oder groß: EPU / KMU oder Konzern. Egal ob Unternehmen mit einigen bis vielen Mitarbeitern: Bitte die IDD-Weiterbildung nicht auf die leichte Schulter nehmen! Denn wer gegen die Weiterbildungspflicht verstößt, riskiert die Gewerbeberechtigung.

b) Gilt jedes Seminar / Webinar?
Nein. Natürlich lässt sich nicht jedes x-beliebige Webinar für die gesetzliche Weiterbildung anrechnen. Auf der IVVA Webseite finden Sie einen Beitrag mit dem Titel: „Gilt ein ÖAMTC-Webinar?“. Antwort ist Nein.
Die Details warum nicht bzw. wie Sie erkennen können, ob ein Webinar, Seminar zählt, können Sie hier nachlesen…

c) Stimmt es, dass Weiterbildung von unabhängigen Institutionen stammen muss?
Ja. Zu mindestens 50 %!
Zum Erinnern: Alle selbständigen Versicherungsvermittler müssen nach der Gewerbeordnung jährlich mindestens 15 Stunden absolvieren, wobei 50 % der Stunden nur bei bestimmten im Lehrplan vorgesehenen bestimmten unabhängigen Bildungsinstitutionen durchgeführt werden dürfen. In Nebentätigkeit bzw. im Nebengewerbe sind es 5 Stunden.

Aber wer gilt als unabhängig? Das haben wir in diesem Beitrag erklärt…

d) IDD Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter organisieren / prüfen!
Viele Einzelkämpfer / Klein-Unternehmen vergessen, dass sie auch für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.
Welche Mitarbeiter muss ich schulen? Gibt es Unterschiede hinsichtlich Anforderungen zwischen „Mitwirkenden“ und „Leitungsorganen“? Und wer gilt als Leitungsorgan?
Und welche Form-Vorschriften muss man einhalten (Zertifikate, Dokumentation) und wie lange muss man so etwas aufheben?
Die Antworten samt Details dazu haben wir mit Mag. Novotny hier beantwortet…

Bitte die Weiterbildung nicht auf die leichte Schulter nehmen, checken, ob alle die nötigen Stunden gesammelt haben und die Unterlagen zusammen suchen, damit Sie alles bei der Hand haben, wenn die Behörde anklopft!

Beste Grüße vom IVVA Team

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