Agent gewinnt Vollmachtsstreit vor Gericht. Was bedeutet das nun? (NL 12/18)

Mag. Stephan Novotny gibt eine kurze rechtliche Einschätzung.

Vor einigen Wochen informierte uns ein IVVA-Mitglied darüber, dass die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als erste Instanz über eine Anzeige des Fachverbands der Versicherungsmakler entschieden und das Verfahren eingestellt hat.

Inhalt des Verfahrens war die Vollmachtsnutzung durch den Agenten. Ein seit Jahren schwelender Konflikt, da die Maklerschaft die Sicht vertritt, dass die Vollmachtsnutzung durch Agenten nicht rechtmäßig sei. Was bedeutet nun die aktuelle Entscheidung für die Agentenschaft? Dazu gibt uns Mag. Stephan Novotny eine kurze Einschätzung.

Worum geht es?

Bekanntlich gibt es seit Jahren Verfahren (durch Versicherungsmakler eingeleitet), um feststellen zu lassen, ob sich ein Versicherungsagent vom Kunden zur Abgabe von Vertragserklärungen bevollmächtigen lassen darf. Wir haben seit dem ersten Rechtsstreit Anfang der 2000-er Jahre mehrmals darüber berichtet, u.a. hier:

  • Vollmachtsnutzung durch Agenten (hier…)
  • Aktuelle Entwicklung zur Agentenvollmacht (hier…)
  • Agentenvollmacht: Zähigkeit zahlt sich aus (hier…)
  • Bescheid: Werden Agenturen übervorteilt? (hier…)

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