DSGVO: Novelle zum Gesetz da. Nicht zurücklehnen, weiter vorbereiten! (NL 12b/18)

Bitte nicht die Vorbereitung auf die DSGVO einstellen, da Novelle womöglich EU-widrig ist!

Die wichtigsten To Do’s unten nochmals anbei!

Vorige Woche wurde bekannt, dass die Regierung für Viele überraschend im April eine Novelle des Datenschutzgesetzes (dient der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO) im Ministerrat beschlossen hatte. Man werde bei Erstvergehen nur verwarnen, nicht bestrafen, sieht die Novelle vor. (Aber auch: Die Behörden werden gänzlich von der DSGVO ausgenommen…).

Da wir von mehreren Seiten gehört haben, dass damit der DSGVO die Giftzähne gezogen worden wären und man sich entspannen könne, möchten wir ganz DRINGEND davor WARNEN, genau das zu tun.

Bitte arbeiten Sie unbedingt weiter, um Ihr Unternehmen DSGVO-fit zu machen, auch wenn dieses neue Gesetz Hoffnung auf Erleichterung (Verwarnung statt Strafen) macht. Denn es gibt gravierende Bedenken:
Wie in diversen Medien berichtet bezweifeln EU-/IT- und Rechts-Experten, dass die österreichische Regelung Bestand haben werde, weil es dem EU-Recht widersprechen würde. Denn die Verpflichtung zum Datenschutz bzw. die angedrohten Strafen würden sich direkt aus der DSGVO, dem ersten EU-weiten Gesetz überhaupt ergeben. Und wenn die nationale Regelung der EU-Vorgabe widerspreche, dürfte die Österreichische Datenschutzbehörde nicht verwarnen (wie es das österreichische Gesetz nun bei erstmaligen Vergehen vorsieht), sondern müsste dennoch strafen (wie es die EU-Regelung vorsieht)!

Wer Recht hat, werden wir erst in einigen Monaten oder sogar Jahren wissen.

Daher unsere Warnung: Bitte nicht zurück lehnen und bei der Umsetzung der DSGVO nun die Zügel locker lassen. Frei nach dem Motto: Bei 539.000 Unternehmen in Österreich kommen die Behörden vielleicht in 10 Jahren einmal bei mir vorbei. Und dann werde ich sowieso nur verwarnt und nicht bestraft. Also wird es schon nicht so schlimm werden…

Unserer Ansicht nach ist das der komplett falsche Ansatz. Denn:

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