Ein Bescheid (GZ 329.792/0001-I/5a/2013 v. 29.1.2015 – zum Nachlesen hier klicken…) des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) – ausgearbeitet von Dr. Manfred Steiner – bringt eine seit Jahrzehnten gängige Praxis – mit sehr eigenwilligen Interpretationen – in Unordnung.
Der Bescheid verbietet Agenturen die Verwendung von Kundenvollmachten.
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