Unsere Mitglieder informierten uns, dass offensichtlich schon wieder von Versicherern 10 € Erlagscheingebühr an Kunden verrechnet werden. Und fragten erstaunt bei uns nach, ob es da nicht schon einige Urteile gegen diese Praxis gegeben hätte und dieses Vorgehen daher rechtswidrig sei.
Und man bat uns, den Sachverhalt zu klären und den Agenten die genauen Fakten mitzuteilen – also konkrete Urteile zitieren – , damit sie sich dafür einsetzen können, dass die Kunden hier nicht übervorteilt werden.
Wir baten daher RA Mag. Novotny sich dieser Sache anzunehmen, den Sachverhalt zu beurteilen und die OGH-Urteile zu recherchieren:
Unten anbei seine Fakten zum Anlassfall:
Sie haben auch Fragen zum aktuellen Marktgeschehen?
Richten Sie diese an unsere Fachjuristen hier oder senden Sie ein E-mail an redaktion@ivva.at und wir versuchen den Sachverhalt für Sie zu klären. Gerne wahren wir Ihre Anonymität.
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