Was steht im neu vorgelegten Allianz Agenturvertrag?
Auf vielfachen Wunsch sehen wir uns in den nächsten IVVA-Newslettern eine Reihe von Passagen an, die im kürzlich vorgelegten Allianz-Agenturvertrag zu finden sind. Aber sicher auch für alle Agenten von Interesse sind, weil man damit ein besseres Gefühl bekommt, was erlaubt ist und was nicht.
Selten haben wir eine so starke Reaktion auf einen Beitrag erhalten, wie auf unsere vorwöchige Ankündigung zum neu vorgelegten Allianz-Agenturvertrag. Zum Nachlesen hier klicken…! Darin können Sie auch lesen, was betroffene Allianz-Agenten vom neuen Vertragswerk halten…
Letzte Woche sahen wir uns die Frage an:
Darf Allianz die Haftung für den Agenten im Agenturvertrag auf die Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungs- summe beschränken? Oder gilt doch § 1313a ABGB? Zum Nachlesen hier klicken…
Ich wiederhole den vorwöchigen Rat: Diesen Vertrag sollten Sie nicht ohne juristische Beratung akzeptieren. Hoffentlich können Sie Abänderungen erreichen.
Den Allianz-Agenturvertrag – inklusive Kommentaren – finden Sie in unserer Rubrik „Agenturverträge“, hier…
Nun zur nächsten Frage aus dem neuen Agenturvertrag:
- Warum verlangen Allianz und Top Versicherungsservice einen Auftragsverarbeitervertrag, obwohl Agenten bei ihrer normalen Tätigkeit keine weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter, sondern eigenverantwortliche und selbständige Unternehmer sind? Und daher Agent und Versicherer gemeinsam Datenverantwortliche sind?Und welche Folgen hat es, wenn Sie einen Auftragsverarbeitervertrag akzeptieren?Wir reden hier nicht Formalitäten, sondern von konkreten juristischen Auswirkungen…
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