Energiekostenpauschale für Kleine nur noch bis 30.11.2023 18 Uhr beantragbar!
IVVA Mitglied fand eine weitere Lösung!
Der IVVA beschäftigt sich seit Wochen mit der Frage, wie man die „politisch offensichtlich gewünschte, aber durch ungünstige Ausformulierung der Förderrichtlinien“ fast unmöglich gemachte Beantragung des Energiekostenpauschales, doch schaffen kann. Zum Nachlesen:
https://ivva.at/probleme-bei-beantragung-energiekostenpauschale-nl-23-23/
https://ivva.at/klarstellungen-zum-energiekostenpauschale-nl-24-23/
https://ivva.at/chaos-beim-energiekostenpauschale-nl-25b-23/
Sehr viele Versicherungsvermittler, aber auch Finanzdienstleister erhielten eine Ablehnung mit folgender Begründung:
„Unternehmen, deren Umsatz im Kalenderjahr 2022 EUR 35.000 überstiegen hat und welche keine Umsatzsteuervoranmeldung (z. B. auf Grund einer unechten Umsatzsteuerbefreiung) oder bescheidmäßige unterjährige Umsatzsteuerfestsetzung haben, sind nicht förderungsfähig.“
Wir haben daher nach diversen Kontakten mit der für die Förderung zuständigen Förderstelle mehrere Varianten herausgefunden, woran es scheitert, bzw. wie man doch eine Förderung bekommen kann.
Kürzlich ging ein IVVA Mitglied „einen anderen Weg“:
Wenn sich die Förderstelle bei Ablehnungen auf „keine Umsatzsteuervoranmeldung“ bezieht, dann machen wir doch eine!
Sein Vorgehen beschreiben wir Ihnen unten anbei, ohne Gewähr betreffend der vollständigen Richtigkeit der dargestellten Informationen.
Wichtig: Sollten Sie diesen Weg ausprobieren wollen: Die Zeit drängt: Denn laut Webseite des Finanzministeriums müssen Sie den Antrag bis spätestens 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einbringen.
Zwischenzeitlich hat laut Pressebericht der Fachverband der Finanzdienstleister beschlossen, eine Musterklage einzubringen, weil viele Versicherungsvermittler, viele Vermögensberater oder Wertpapiervermittler zwar in den letzten Monaten das Energiekostenpauschale beantragt und prompt eine Ablehnung erhalten hatten. Der Grund: Als Basis für die Berechnung werden die Angaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung verlangt. Da die Finanz- und Versicherungsvermittler jedoch weitgehend unecht umsatzsteuerbefreit sind, verfügen sie darüber oft nicht.
Was fand das IVVA-Mitglied heraus? Was kann man also probieren, um doch das Energiekostenpauschale zu erhalten?
Auch wenn unecht steuerbefreite Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, bedeutet das nicht, dass ein Versicherungsvermittler keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen KANN. Dies ist sogar ganz einfach möglich, wie das IVVA Mitglied herausfand, weil lediglich in der Erklärung im FinanzOnline bei Kennzahl 000 der jeweilige Quartalsumsatz angegeben werden muss und dann die selbe Umsatzhöhe nochmals bei Kennzahl 020 (steuerfreie Umsätze). Somit liegen im Ergebnis dann 4 Umsatzsteuervoranmeldungen (je Quartal) für das Jahr 2022 vor, es besteht dennoch keine Umsatzsteuerpflicht, das Fördersystem kann jedoch den Jahresumsatz abrufen bzw. kalkulieren und entsprechend auch die Höhe der Förderung und diese gewähren.
Die Durchführung der 4 Umsatzsteuervoranmeldungen ist ganz einfach und in wenigen Minuten erledigt, entsprechend auch die dann für das Finanzamt noch benötigte Umsatzsteuerklärung für das gesamte Jahr (aber auch hier gibt man nur zweimal die Umsatzsummen der 4 Voranmeldungen an).
Ergebnis: Das IVVA Mitglied hat nach wenigen Tagen das Energiekostenpauschale überwiesen erhalten.
Zusammenfassend: Wer sich mit UST-Voranmeldung bzw. Steuererklärungen im USP auskennt, könnte hier in wenigen Minuten diesen Tipp umsetzen.
Wer sich nicht so gut auskennt und dafür die Hilfe des Steuerberaters benötigt, muss abwägen ob die Kosten des Steuerberaters niedriger liegen, als die Förderung.
Geben Sie uns Bescheid, ob diese Vorgehensweise auch bei Ihnen klappt?
beste Grüße vom IVVA Team
Quellen und Weiterlese-Links:
https://www.energiekostenpauschale.at/
https://www.fondsprofessionell.at/news/unternehmen/headline/fix-kein-energiekostenpauschale-fachverband-startet-musterklage-228578/ https://www.usp.gv.at/news/energiekostenpauschale-usp.html
https://ivva.at/probleme-bei-beantragung-energiekostenpauschale-nl-23-23/
https://ivva.at/klarstellungen-zum-energiekostenpauschale-nl-24-23/
https://ivva.at/chaos-beim-energiekostenpauschale-nl-25b-23/