Chaos beim Energiekostenpauschale (NL 25b/23)

Unter diesem Titel wurde kürzlich ein Beitrag im Fondsprofessionell veröffentlicht. Siehe Link dazu am Ende des Beitrags.

Leider erreichten uns in den letzten Tagen ebenso immer mehr Ablehnungen des Energiekostenpauschales durch die auszahlende Behörde, konkret „FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH“. Diese erhalten in aller Regel die Mail mit folgendem Inhalt:

„Unternehmen, deren Umsatz im Kalenderjahr 2022 EUR 35.000 überstiegen hat und welche keine Umsatzsteuervoranmeldung (z. B. auf Grund einer unechten Umsatzsteuerbefreiung) oder bescheidmäßige unterjährige Umsatzsteuerfestsetzung haben, sind nicht förderungsfähig. Beste Grüße, Ihr Team Energiekostenpauschale“

Die oben zitierte Formulierung ist sicher kein „technisches Problem“, wie man manchmal gelesen hat, sondern scheint unserer Einschätzung nach auf ein „strukturelles Problem“ hinzuweisen. Daher brauchen wir auch nicht darauf hoffen, dass das technische Problem irgendwann gelöst wird.

Wie schon in den letzten Tagen auch in anderen Medien kommuniziert – etwa im FondsProfessionell – scheint die auszahlende Stelle der Meinung zu sein, dass unecht steuerbefreite Unternehmen keinen Anspruch haben.

Allerdings wird das nicht klipp und klar kommuniziert, sondern mit der obigen Ablehnungsformulierung mitgeteilt. Da stellt sich schon die Frage: Warum wird das nicht klar kommuniziert?

Die Politik ist angetreten, um auch Klein- und Kleinstunternehmen eine Unterstützung für die explodierten Energiekosten zu bieten.

Konkret steht auf der Webseite des „Wirtschaftsministeriums“:

„Bundesminister Martin Kocher: Damit reagierte die Bundesregierung auf die gestiegenen Energiepreise: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung. Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Strompreisbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Mehrkosten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise am Weltmarkt entstanden sind, abzufedern“. Quelle: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Energiekostenzuschuss.html

Und weiter:
Förderfähige Unternehmen
Beantragen kann nahezu jedes kleinere Unternehmen, das mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Jahresumsatz 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.“

Wenn man den Klein- und Kleinstunternehmen mit diesem Pauschale – schnell? – helfen will, warum nimmt die auszahlende Stelle auf die Umsatzsteuervoranmeldung Bezug?
Wissend, dass gerade Klein-Unternehmen oftmals keine Umsatzsteueranmeldung gewählt haben? Damit scheiden wohl die meisten Klein-Unternehmen von vornherein aus.

Und für unsere Branche erschwerend:
Weiß man im Ministerium nicht, dass dadurch die meisten Versicherungsvermittler ausgeschlossen sind, weil Provisionen unecht Umsatzsteuerbefreit sind?

Oder wollte man gezielt die Vertreter der Finanz- und Versicherungsbranche ausnehmen, weil da alle so groß sind und super verdienen?
Ja, auf der USP-Webseite zum Energiepauschales steht tatsächlich:

„Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.“

Allerdings sind damit nicht die Vermittler gemeint, sondern wohl nur die großen Konzerne.
Diese Ansicht haben nicht nur die Fachgruppen der Wirtschaftskammer in Newslettern, etc. so formuliert.

Auch im FondsProfessionell konnte man dazu lesen:
„Der Fachverband der Finanzdienstleister verweist darauf, dass die Ausnahme in Verhandlungen gemeinsam mit der Sparte Information und Consulting, zu der neben den Vermögensberatern auch die Versicherungsmakler gehören, erzielt wurde. Auch die Versicherungsagenten seien anspruchsberechtigt, sagte deren Fachverbandsobmann Horst Grandits gegenüber der Redaktion“.

Scheinbar wurde hier von der Politik entweder den Interessensvertretungen etwas versprochen, was man dann doch nicht einhalten konnte / wollte.
Oder die Vorgaben an die auszahlende Stelle sind so schwammig, dass sich hier das zitierte „Chaos“ einstellt. Siehe dazu die beiden Beiträge von FondsProfessionell unten anbei.

Ob man doch eine Chance auf das Pauschale hat, kann man selbst ausprobieren, wenn man den ÖNACE-Code in das entsprechende Formular eingibt. Sollte man auch andere Umsätze haben, etwa als Unternehmensberater, etc., dann stehen die Chancen gut. Hier probieren: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check

Einschub: Wenn man den ÖNACE-Code selbst nicht kennt oder auf seiner Steuer-Erklärung keine 5-stellige Ziffer findet und dann auf den Anforderungs-Link bei der Statistik Austria klickt, dann wartet man. Wir haben es selbst ausprobiert. Und warten seit 3 Wochen auf eine Antwort.
Wie man den ÖNACE-Code selbst herausfinden kann, haben wir hier beschrieben: https://ivva.at/klarstellungen-zum-energiekostenpauschale-nl-24-23/

Zahlreiche Kontakte zur FFG haben keine Klarstellung gebracht.

Vielleicht kann sich die Politik doch zu einer Klarstellung und Reparatur des Energiekostenpauschales durchringen?

Laut Fachverband der Finanzdienstleister werde an der Behebung des Problems gearbeitet.
Es wird empfohlen, mit der Antragsstellung vorerst zu warten beziehungsweise den Antrag erst gegen Ende der Frist im November einzureichen. Betroffen sind etwa gewerbliche Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Bausparvermittler oder Versicherungsvermittler.

Ein Mitglied meinte im Gespräch jüngst: Naja, es geht uns eh gut, vielleicht brauchen wir diesen Zuschuss eh nicht.
Ja, man kann die Meinung vertreten und schön, wenn es dem betreffenden Unternehmen gut geht.

ABER: Wir alle sind von den explodierenden Energiekosten betroffen. Und wenn man in seinem Energie-Mix leider als Wärme-Lieferant die Fernwärme hat, dann ganz besonders. Nicht nur, dass die Kosten z.B. in Wien sich verdoppelt haben, gibt es auch keine Konkurrenz, womit die Wechselmöglichkeit fehlt.

Letztlich werden wir als Branche noch massiv von dieser Energiekosten-Explosion betroffen sein.
Denn alle unsere Kunden leiden darunter und ich kenne schon eine zunehmende Zahl von Personen, die Angst vor der nächsten Vorschreibung des Energielieferanten haben. Und sukzessive beginnen, ihre Ausgaben zu hinterfragen. Leider auch jene für Versicherungen und Pensionsvorsorgen. Und das wird sich somit auch bei den Versicherungsvermittlern über kurz oder lang niederschlagen!

Finaler Tipp: Sollten Sie im Kundengespräch von solchen exorbitant gestiegenen Vorschreibungen hören, geben Sie den Rat:
Kontakt mit dem Energielieferanten aufnehmen und die Vorschreibungen herunter zu setzen versuchen.

Der Hinweis auf das Vorhaben des Wechsels des Anbieters kann im Gespräch durchaus hilfreich sein.

Verweisen Sie Ihre Kunden gezielt auf die Wechselmöglichkeiten bei Strom- und Gas hin. Viele haben das noch nie „gewagt“.
Hier kann der Tarifkalkulator der E-Control sehr hilfreich sein. https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/

Ebenfalls viele nützliche Informationen finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite/informationen-fuer-haushalte.html

Und ein gutes Argument gegen zu hohe Vorschreibungen brachte die Arbeiterkammer ein, weil im Falle der Insolvenz des Energieanbieters diese Vorauszahlungen dann in die Konkursmasse fallen, wodurch man nur noch einen kleinen Prozent, falls überhaupt retour bekommt.
Dieser Rat ist nicht nur von Arbeitnehmern, sondern auch Firmen zu beherzigen.

 

Beste Grüße vom IVVA Team

Quellen bzw. Links zum Weiterlesen:

Webseite des Energiekostenpauschales und der Statistik Austria.
Newsletter von Czepl und Partner sowie des Fachverbands der Finanzdienstleister.
https://www.fondsprofessionell.at/news/recht/headline/energiekostenpauschale-chaos-von-antrag-kann-nur-abgeraten-werden-226869/
https://www.fondsprofessionell.at/news/recht/headline/energiekostenpauschale-umsatzssteuerproblem-soll-geloest-werden-226711/ 
https://www.energiekostenpauschale.at
https://www.usp.gv.at/news/energiekostenpauschale-usp.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite/informationen-fuer-haushalte.html
https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/

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