Gewerbebehörden verlangen Risikobewertung! (NL 25/23)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Keinesfalls ignorieren, auch wenn Sie glauben, nicht betroffen zu sein.

In den letzten Wochen erhielten wir mehrmals die Information, dass Versicherungsvermittler aufgefordert wurden, binnen 4 Wochen die Risikobewertung zu übermitteln. Siehe Screenshot anbei.

„Sie werden ersucht…“

 

 

 

 

 

 

TIPP: Bitte keinesfalls ignorieren.
Auch wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht von der Gewerbebehörde aufgefordert wurden, die Risikobewertung vorzulegen (weil Sie der Meinung sich, keine der relevanten Tätigkeiten im laufenden Wirtschaftsjahr erbracht zu haben), müssen Sie dennoch auf das Behördenschreiben reagieren und eine Negativ-Erklärung abgeben.
Denn die Behörde weiß nicht, was Sie „genau und in welchem Umfang tun“.

Es drohen Strafen bis zu 20.000€ und noch schlimmer: Wenn Sie die Frist versäumt haben, kommt das Finanzministerium.
Denn:
Es geht bei diesem Schreiben um die Überprüfung Ihrer Pflichten „zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Dazu finden Sie bereits mehrere Beiträge auf der IVVA Webseite, u.a. hier:

https://ivva.at/haben-sie-ihr-jaehrliches-geldwaesche-risiko-bestimmt-nl-29-22/
Oder hier: https://ivva.at/behoerde-legt-neue-geldwaesche-checkliste-vor-nl-24-22/
Und hier: https://ivva.at/geldwaesche-risiko-bewertungs-fragebogen-bereits-ausgefuellt-nl-9b-19/
Oder hier…: https://ivva.at/behoerde-meldet-sich-bei-ihnen-vorbereitet-nl-20-21/

Darin hat Mag. Stephan Novotny erklärt, wann und wie Sie auf eine solche behördliche An-/Aufforderung reagieren müssen.
Bzw. was Sie tun müssen, auch wenn Sie (noch) keine solche Aufforderung erhalten haben.

Fakt ist: Auch Versicherungsvermittler müssen alles tun, um mitzuhelfen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden. Dazu müssen auch Versicherungsvermittler unter bestimmten Bedingungen bestimmte Formvorschriften einhalten (1-2x jährlich!) und unternehmerische Vorkehrungen zur Vermeidung von Geldwäsche treffen.
Genau das prüft die Behörde regelmäßig, wie man jetzt wieder bestätigt sieht.

Lesen Sie sich die oben zitierten Beiträge – siehe Links oben – in Ruhe durch. Dann sollte die korrekte Beantwortung kein Problem für Sie sein.

Finaler Tipp von Mag. Novotny:
Dieser Risiko-Fragebogen sollte bewusst alle paar Monate oder routinemäßig, z.B. pro Jahr 1-2 x von Ihnen selbst durchgegangen werden, um losgelöst vom Tagesgeschäft, die aktuelle Risiko-Lage des Unternehmens, der betreuten Kunden, etc. beurteilen zu können.

Erstellen Sie sich eine Aufgabe im Outlook, damit Sie daran erinnert werden. Denn ansonsten droht diese Aufgabe angesichts der Vielzahl an Arbeit und bürokratischen To Do’s einfach unterzugehen und vergessen zu werden.

 

Beste Grüße vom IVVA Team und Mag. Novotny.

Sollten Sie noch keinen Anwalt haben: Mag. Stephan Novotny, ein auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierter Fachanwalt steht gerne zur Verfügung, für IVVA Mitglieder sogar zum Spezialpreis.

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at

 

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