Zu viele Agenturverträgen können „gefährlich“ werden (NL 5b/22)

Immer wieder fragen uns Versicherungsvermittler, warum zu viele Agenturverträge gefährlich seien(was wir regelmäßig kommunizieren).

Ja, die Mehrfachagentur ist eine Möglichkeit für den Vermittler die Produktauswahl für seine Kunden zu optimieren. Eine Handhabe, die aber auch sehr gut überlegt sein muss. Warum?

Nun jeder Vermittler ist durch § 3 der Verordnung des BMDW – besser als „Standes- und Ausübungsregeln“ bekannt – verpflichtet, anhand der vom Kunden stammenden Angaben deren Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln. Mehr zu den Standesregeln haben wir hier für Sie zusammen gefasst…

Und gemäß § 3 Abs.2 der Standesregeln ist jeder Vermittler verpflichtet, den Kunden zu beraten und zu erklären, warum ein bestimmtes Produkt seinen Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht.

Gefahr: Zu viele Agenturverträge…
Die Anwendung der § 2 und 3 der Standesregeln bedeutet, dass sich Ihre Empfehlung, also die Auswahl von Versicherungsverträge auf ALLE von der Agentur VERTRETENEN Versicherungsunternehmen erstrecken muss. Das erfordert eine umfassende Markterhebung und Überprüfung im Vorfeld. Was – je nach dem Umfang der Agenturverträge – sehr aufwendig sein kann. Ist aber zwingend erforderlich, da sonst die Gefahr einer nicht korrekten Beratung schlagend werden kann.

Also: Die Zahl der Agenturverträge so gering als möglich zu halten, macht durchaus Sinn.

Auch ein zweiter Grund spricht dafür, die Zahl der Agenturverträge auf einem vernünftigen Maß zu halten:

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