Seit Monaten kämpfen Allianz-Agenten um Verbesserungen im neu vorgelegten Allianz-Agenturvertrag.
Uns interessiert:
WIE werden Sie sich verhalten? Planen Sie zu unterschreiben? Oder wollen Sie gekündigt werden und den Ausgleichsanspruch zu kassieren?
Der IVVA bekam in den letzten Monaten immer wieder von Agenten Unterlagen zugesandt, mit Fragen, ob das denn alles so erlaubt sei.
Gleich zu Beginn stieß vielen Agenten auf, dass der Agenturvertrag als geheim eingestuft wurde und mit einem umfangreichen Strafenkatalog mit tausenden Euros versehen war. Auch fragten zahlreiche Agenten, ob dieser Agenturvertrag mit seinen Knebelungsversuchen, nicht etwas als verstecktes Angestelltenverhältnis eingestuft werden könnte, das nur der Verhinderung von Lohn- und Lohnnebenkosten diene.
So müsse man etwa einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Allianz abschließen (Agenten sind aber im Normalgeschäft keine weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter, sondern eigenverantwortliche selbständige Unternehmer). Obendrein sei es Pflicht einen Agenturvertrag mit TOP Versicherungsservice Gmbh und einen weiteren Auftragsverarbeitervertrag mit TOP abzuschließen. Damit wollten sich viele Agenten nicht anfreunden. Und sahen darin nur die dienstnehmerähnliche Einschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit.
Insgesamt hatten wir im vorgelegten Allianz-Agenturvertrag NEU eine Reihe von unklaren und die Agenten grob benachteiligenden Passagen entdeckt. Zum Nachlesen hier…
Den Allianz-Agenturvertrag mit ersten Bemerkungen, welche Passage unklar, benachteiligend oder sogar rechtlich bedenklich ist, finden Sie hier…
Auch wollte Allianz im vorgelegten Vertrag die Haftung für Agenten auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen beschränken und damit offensichtlich §1313a des AGBGs ausschalten. Unter dem Titel „Kann Allianz mit Agentur Gesetz aushebeln“ hatten wir genau diesen Punkt näher beleuchtet. Hier zum Nachlesen…
Weiters fragten wir, warum Allianz und TOP Versicherungsservice zwingend einen Auftragsverarbeitervertrag verlangen, obwohl Agenten bei ihrer normalen Tätigkeit keine weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter, sondern eigenverantwortliche und selbständige Unternehmer sind? Und daher Agent und Versicherer gemeinsam Datenverantwortliche sind?
Wir erinnerten nochmals daran, dass diese Begrifflichkeiten keine Formalitäten seien, sondern es konkrete juristische Folgen hat, wenn Sie einen Auftragsverarbeitervertrag akzeptieren. Zum Nachlesen hier..
Heuer im Frühjahr fragten wir neuerlich sinngemäß: Allianz-Agent: Dienstnehmer oder Unternehmer?
Aufhänger war die Information, dass Allianz zwingend E-Mail-Adresse und Handy-Nummer der Kunden via Agenten verlange. Also eine weitere Vorgabe an die Agenten seitens Allianz. Dies im Zusammenhang mit den oben kritisierten Vorgaben, erinnerten manche an Knebelung, veranlassten zu fragen, ob nicht längst die Sozialversicherung prüfen sollte, ob Agenten nicht bereits durch so viele Vorgaben „reguliert“ seien, dass man nicht mehr von einer selbstständigen, sondern dienstnehmerähnlichen Tätigkeit ausgehen könne. Was bekanntlich zu heftigen Nachzahlungen (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für bis zu 5 Jahre) führen kann. Zum Nachlesen hier…
https://ivva.at/allianz-dienstnehmer-oder-unternehmer-was-ist-der-agent-nl-10-24/
Und im Frühjahr gab es offensichtlich den Plan der Allianz, bis 30.6. einen Umstieg von Allianz alt auf Allianz neu zu schaffen. Potentielle Umsteiger sollten mit einem „Frühstarter-Joker“ motiviert werden. Wir rieten aber auch damals: Nichts ungeprüft unterschreiben.
Der Allianz-Vertrag wurde zwar seit Monaten verhandelt, aber es gibt immer noch eine Fülle von Punkten, die unklar oder unserer Ansicht nachteilig für Agenten sind. Etwa die Einführung einer schadensabhängigen Provision.
Auch soll der Ausgleichsanspruch wegfallen, wenn man den Allianzvertrag neu akzeptiert und er unterschrieben wird.
Jetzt stellt sich die Frage, wie Sie sich als Allianz-Agent verhalten haben oder verhalten werden.
Wir rufen Sie also auf, uns – gerne auch anonym – an redaktion@ivva.at Ihre Sicht mitzuteilen.
– Haben Sie noch einen Allianz Alt-Vertrag?
– Drängt Sie die Allianz den Neu-Vertrag zu unterschreiben? Wie heftig? Mit welchen Argumenten?
– Fühlen Sie sich gut über die rechtlichen Konsequenzen des Umstiegs informiert?
– Droht Allianz den ALTEN Vertrag zu kündigen?
– Wollen Sie SELBST von Allianz gekündigt werden und den Ausgleichsanspruch seitens Allianz zu erhalten?
– Was planen Sie, wenn Allianz Sie kündigt und Sie keinen neuen Allianz-Vertrag zu fairen Bedingungen erhalten?
– Suchen Sie bereits einen anderen Versicherer?
Usw. usf.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Beste Grüße vom IVVA Team
PS: Sollten Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren.
Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/
Für weitere Rückfragen:
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12