
Werden Sie aktiv, sonst droht persönliche Haftung.
Cyber-Angriffe steigen rasant. Geschäftsführer haften persönlich, sorgen Sie als Unternehmer auf jeden Fall vor.
Seit Jahren warnen wir Sie regelmäßig vor „ablaufenden“ Windows- oder Office-Versionen, weil dies bedeutet, dass Sie dann keine Updates mehr erhalten. Dadurch entsteht Handlungsbedarf für Sie, weil die DSGVO verlangt, dass Hard- und Software aktuell sind! Lesen Sie dazu unsere Berichte etwa hier… und hier…
Nun beginnen auch Windows-11-Versionen abzulaufen. Konkret steht Windows 11 24H2 kurz vor dem Support-Ende.
Neben „menschlichen“ Fehlern, also das unbedarfte Klicken auf Links in erhaltenen Mails, nutzen Hacker Sicherheitslücken aus, die etwa dann entstehen, wenn die Software vom Hersteller nicht mehr regelmäßig gewartet wird.
Wie schlimm die Lage ist, zeigen regelmäßig Sicherheits-Reports, wo z.B. festgestellt wird, dass pro Sekunde 4.000 Hackerangriffe „plattformunabhängig“ stattfinden würden. Viele Details zum Thema finden Sie im kürzlich veröffentlichten „Digital Defense Report 2025“ – hier zum Nachlesen…
Nehmen Sie diese Bedrohungen ernst, auch weil DORA ein neues Regime eingeführt hat. Auch wenn viele Versicherer hier noch die Augen verschließen und ganz offensichtlich noch nicht ihre gesamte Lieferkette bis hinunter zum Berater und Vermittler entsprechend vorbereitet und abgesichert haben. Wir haben in den letzten Monaten mehrmals über DORA berichtet, um bei Allen Problembewusstsein zu wecken, u.a. hier:
- https://ivva.at/dora-und-nis2-treffen-auch-sie-fragen-sie-nach-bei-ihrem-versicherernl-14b-26/
- https://ivva.at/dora-ist-da-nis2-kommt-viele-wissen-nicht-was-zu-tun-ist-nl-3-26/
- https://ivva.at/dora-wird-auch-versicherungsvermittler-betreffen-nl-36-22/
- https://ivva.at/dora-warum-vermittler-betroffen-sein-werden-wie-bereitet-sich-helvetia-vor-nl-12b-24/
Konsequenz: Neben der DSGVO schraubt nun DORA die Anforderungen weiter hoch. Und Sicherheit bei Hard- und Software gehört hier ganz besonders dazu.
Welche Windows-11-Versionen laufen ab?
Die Computerzeitung chip.de informiert: Wer Windows 11 Home oder Pro nutzt, erhält für jede Version 24 Monate Support. Für Windows 11 24H2 bedeutet das, dass es am 13. Oktober 2026 zum letzten Mal Sicherheitsupdates gibt.
TIPP: Prüfen Sie also, welche Version Sie nutzen und sorgen Sie für einen Umstieg auf ein neueres Betriebssystem.
Wie prüfen Sie Ihre Version? Drücken Sie die Windows-Taste und R, dann geht das Ausführen-Fenster auf. Dort geben Sie „winver“ ein daraufhin poppt im Fenster sehen Sie Ihre aktuelle Windows-Version und Edition. Etwa Windows 11, Version 24 H2.
Auf dem IVVA-Rechner ist bereits die neue Version 25 H2 installiert, weil wir die regelmäßigen Updates aktiviert haben. Und noch im Herbst soll Microsoft sogar auf Version 26 H2 updaten. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Updates nicht „ausgeschaltet“ haben – was aus Sicherheitsgründen keinesfalls zu empfehlen ist. Tipp: Ihre Software-Strategie sollte daher sein, die monatlichen Sicherheitsupdates auf jeden Fall einzuspielen!
Bedenken Sie: DORA bringt persönliche Haftung der Geschäftsführung!
Gerade die „üblich gewordenen“ Auslagerungen von Diensten sollte man sich unter dem DORA-Blick genau ansehen.
Denn die oft gehörte Ausrede, Details dazu gehen mich nichts an, dafür habe ich eine Firma, die für die Ordnungsgemäßheit haftet, stimmt keinesfalls mehr. Sie als Geschäftsführer sind dafür persönlich haftbar.
Die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung stellt eine der wichtigsten Neuerungen durch DORA dar. So ist in Art. 5 Abs. 2 a der DORA ausdrücklich festgehalten, dass das Leitungsorgan „die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken“ trägt.
IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologie. Der Begriff umfasst alle technischen Systeme und Dienstleistungen zur Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Informationen, zum Beispiel:
- Computer und Server
- Netzwerke und Internet
- Cloud-Dienste
- Software und Anwendungen
- E-Mail-Systeme
- Mobiltelefone und Kommunikationssysteme
- IT-Sicherheitslösungen
Somit bedeutet der obige Satz „Letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken“, dass Sie die Letztverantwortung für Risiken tragen, die aus der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien entstehen, beispielsweise:
- Cyberangriffe
- Datenverlust
- Systemausfälle
- Fehlkonfigurationen
- Ausfälle von IT-Dienstleistern
- Datenschutz- und Compliance-Verstöße und und und.
Dies bedeutet, dass Geschäftsführer und Vorstand ihre diesbezügliche Verantwortung in Zukunft nicht mehr an die IT-Leitung abgeben können. Gemäß den Anforderungen des Art. 5 DORA kommen auf die Geschäftsleitung umfangreiche Genehmigungs-, Überwachungs- und Überprüfungspflichten zu, deren Nichtbeachtung haftbar macht. Auch müssen Mitglieder des Leitungsorgans in Zukunft regelmäßig spezielle Schulungen absolvieren, um ihre Kenntnisse und Fähigkeit bzgl. IKT-Risiken aktiv auf dem neuesten Stand zu halten. Es ist daher unerlässlich, dass Geschäftsführer und Vorstand sich intensiv mit DORA beschäftigen.
Tipp: Schauen Sie sich als Geschäftsführung die eigene D&O-Versicherung näher an, und prüfen Sie, ob und wie gut man persönlich abgesichert ist.
Was sollte man jetzt tun?
Diese Frage kann Ihnen sicher Ihr EDV-Experte genauer beantworten.
Hier ein paar Ideen von uns dazu:
- Software immer aktuell halten. Nicht auf automatische Updates verzichten
- Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern (damit Problembewusstsein geweckt und immer hochgehalten wird und möglichst „nichts mehr Verdächtiges“ angeklickt wird)
- Prüfen Sie, ob Sie alle Anforderungen nach (EDV-, IT, etc.) DORA erfüllen (EDV-, IT, Telekommunikation, etc.)
- Gute Cyber-Versicherung wählen, um im Falle des Hacker-Angriffs professionell verhandeln zu können und von Profis betreut zu werden.
beste Grüße von RA Mag. Stephan Novotny und dem gesamten IVVA Team und RA Mag. Stephan
Sollten Sie noch keinen Anwalt haben: Mag. Stephan Novotny, ein auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierter Fachanwalt steht gerne zur Verfügung, für IVVA Mitglieder sogar zum Spezialpreis.

RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12