Sehr geehrte Agentinnen, sehr geehrte Agenten!
In den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Schreiben zum Thema Kundenvollmacht. Unsicherheit macht sich breit, was wir sehr gut verstehen können, geht es hier doch um Entscheidungen eines Ministeriums, die unmittelbar auf Ihre Geschäftsabläufe Einfluss nehmen.
Die auslösende Rechtsangelegenheit geht auf das Jahr 2003 zurück. Damals richtete das Maklerunternehmen Punctum Versicherungsmakler GmbH eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium. Angefragt wurde, ob Agenten für mehrere Versicherer tätig werden können und eine Kundenvollmacht verwenden dürfen. Bzw. ob Mehrfachagenten zulässig sind.
Diese Anfrage führte zu einem Bescheid, den das Wirtschaftsministerium (BMWFJ) 2007 verfasste. Dieser wiederum hat umfangreiche Aktivitäten ausgelöst. Nicht nur im Ministerium, sondern auch beim Verwaltungs- und Verfassungsgericht.
Einen kurzen Rückblick können Sie hier nachlesen…
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