Vollmacht-Nutzung: Was ist erlaubt? Höchstgerichtliche Entscheidung? (NL 19/22)

Vollmacht-Nutzung: Was ist erlaubt? Gibt es eine höchstgerichtliche Entscheidung?

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Wir haben schon mehrmals über potentielle Probleme mit der Vollmachts-Nutzung berichtet. Vor allem Maklervertreter hatten in der Vergangenheit „Probleme damit“, wenn Agenten Vollmachten ihrer Kunden nutzten und strengten sogar Verfahren dagegen an. Zum Nachlesen u.a. hier klicken…

Wir nehmen wieder eine konkrete Frage zum Thema zum Anlass, um nicht nur die konkrete Frage zu beantworten, sondern auch Empfehlungen zur Nutzung der Vollmacht zu geben. Wir hoffen damit das Risikobewusstsein unserer Leser zu fördern und Rechtsprobleme vermeiden zu helfen.

Wiederum haben wir beim auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny (übrigens selbst auch akad. Versicherungskaufmann) seine Meinung eingeholt und den unten folgenden Beitrag erstellt.

In unserem heutigen Bericht beantworten wir folgende konkrete Fragen und geben Tipps, wie man die Vollmacht nutzen sollte, um Rechtsstreitigkeiten (etwa mit Makler) zu vermeiden:

a)    Frage an den IVVA:
Darf ich den Passus in meiner Agentur-Vollmacht verwenden: „Sepa Lastschrift Mandate für Anträge/Verträge im Namen des Kunden in Auftrag zu geben bzw. zu ändern“?. Die Antwort folgt unten anbei.

b)     Grundsätzliches: Gibt es eine finale Entscheidung eines Höchstgerichts?
Was ist aktuell der Stand? D.h. dürfen Agenten Vollmachten verwenden und wenn ja wofür?

c)    Nutzungs-Tipps für die Praxis, um „Zorres“ zu vermeiden

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