Urteil: Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung anrufen? (NL 6/22)

Frage: Darf man Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung anrufen?
Was bedeutet Urteil nach dem UWG?

Mag. Stephan Novotny, Foto Stephan Huger

Wir haben uns schon oft mit der Frage beschäftigt, wie man mit potentiellen Interessenten, aber auch Kunden kommunizieren darf bzw. nicht darf.
Gab es vorher eigentlich „nur“ das Cold Calling-Verbot (Details hier…) aufgrund des Telekommunikationsgesetz zu beachten, so ist es seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch um einiges komplizierter geworden.

Darf man langjährige Kunden kontaktieren? Macht es einen Unterschied, welches Medium man verwendet (Telefon, Mail, Brief)? Und darf man anrufen? Wie handelt man gesetzeskonform?

Gemeinsam mit dem auf IDD- und Datenschutz-Recht spezialisierten Anwalt, Mag. Stephan Novotny haben wir bereits zwei Fachbeiträge verfasst, wo wir die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärten und anhand von Beispielen aus der Praxis zeigten, was erlaubt ist, wo man vorsichtig sein sollte und was gar nicht geht:

Zum Erinnern:
Teil 1: Wann und wie darf man Kunden und Interessenten kontaktieren:
Enthält Details zu TKG; Kommunikation via Brief, Telefon, E-Mail, Fax; Wann ist eine vorherige Einwilligung NICHT NÖTIG; Strafen bis zu 58.000 €; Beispiele aus der Praxis. Hier zum Nachlesen…

Teil 2: Wann und wie darf man Kunden und Interessenten kontaktieren:
Beantwortet Fragen wie: Marketing-Einwilligung nötig? Bestandskundenbetreuung erlaubt (und unter welchen Bedingungen)? Konkludente Zustimmung liegt vor, wenn…? Darf ich Zusatzprodukt / zusätzliche Dienstleistung pushen? Newsletter senden? Sonderfall Bewerbungen. Zum Nachlesen hier…

Heute sehen wir uns ein Urteil nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und seine Begründungen an, das man vereinfacht zusammenfassen kann:
Nicht nur aufgrund TKG / DSGVO, sondern auch aufgrund andere rechtlichen Bestimmungen wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann es nötig sein, von Kunden eine ausdrückliche Einwilligung zu besitzen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Worum ging es im Verfahren?
Ein Makler, hat in Form von „Service Calls“ seine Kunden kontaktiert, um etwa deren Zufriedenheit abzufragen, ohne jedoch zuvor eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt zu haben.
Wie ging es weiter? Und wie wurde das Urteil begründet? Details unten anbei.

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN