Teil 3: Seltsame Klausel zu Vertriebskooperation in Courtage-Verträgen! (NL 24c/25)

Agenturverträge sind selten für Nicht-Juristen wirklich zu verstehen.
Aber auch Juristen rätseln manchmal, welche (finanziellen) Folgen manche Passagen haben könnten.

In den letzten Wochen erreichten uns wieder verstärkt Rückfragen, was denn bestimmte Sätze bedeuten könnten und ob man das problemlos unterschreiben könne.

Oder kennen Sie die Bedeutung folgender Passagen? Welche Rechtsfolgen sie auslösen?
Kürzlich schauten wir uns an:

  • Vermittler soll Versicherer gegen Ansprüche & Forderungen Dritter freistellen
  • Richterliches Mäßigungsrecht ausgeschlossen
    Hier zum Nachlesen klicken…

 

Heute schauen wir uns zwei weitere „interessante Regelungen“ näher an und erläutern, welche „rechtliche Konsequenzen“ sich daraus ergeben (können):

  • …. gemeinsame Vertriebseinheit mit dem Agenturbetreuer…
  • … berechtigt, im Bedarfsfall eine über die Storno-Reserve hinausgehende Sicherheitsleistung zu verlangen…

Tipp: Checken Sie, ob Sie auch diese Sätze in Ihren Vereinbarungen vorfinden…

Wir haben in den letzten Jahren von Ihnen zahlreiche Verträge (beinahe 50 Varianten) zur Beurteilung erhalten.
Die vorliegenden Agenturverträge haben wir für Sie mit Kommentaren (was ist gut, was könnte zu Ihrem Nachteil sein,…) versehen.
Typische Problemstellen sind Provisionsweiterzahlung, Folge-/Betreuungsprovision, Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter laut DSGVO, jederzeitige Einsichtnahme des Versicherers, Rückgabe aller Unterlagen, Agent als Hersteller nach IDD, usw. usf.

Zur Liste der kommentierten Agenturverträgen kommen Sie hier…


Haben auch Sie einen neuen Agenturvertrag oder einen „Zusatz“, eine „Ergänzung“ zu gesandt erhalten? Gibt es neue Varianten?
Dann freuen wir uns auf Weiterleitung an redaktion@ivva.at.

Gerne sehen wir uns diesen an und stellen ihn neutralisiert und kommentiert auf die IVVA Webseite und informieren Sie im Detail, was gut ist, wo eventuell Probleme drohen könnten, was für Agenten schlecht ausgehen könnte, etc.).

Kommen wir zu den zwei Passagen, auf die wir Sie heute besonders hinweisen möchten:

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