Sind SIE auch betroffen? Ab 1.1.: Belegerteilungs-, Registrierkassenpflicht, elektronische Rechnung (NL 32B/15)

Praxistipp: Alles zur Belegerstellungspflicht ab 1. Jänner sowie zur elektronischen Rechnung. Prüfen Sie online, ob Sie eine Registrierkassa benötigen!

Trotz heftiger Proteste in den letzten Monaten bleiben die Eckpunkte der Regelung aufrecht.

Ab 1. Jänner 2016 besteht die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und den Käufer auszuhändigen. Diese Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz (unabhängig davon, ob eine Registrierkassenpflicht besteht oder nicht) für alle Unternehmer ab 1. Jänner 2016.
Achtung: Als Barumsatz gelten auch Zahlungen mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder mit Gutscheinen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Höhe des Jahresumsatzes und vom Betrag der Barzahlung.

Ebenfalls ab 1. Jänner 2016 müssen Unternehmer (wenn sie buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen) alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln festhalten, ist auf der Homepage des Finanzministeriums nachzulesen.

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