Praxistipps zum Schutz Ihrer Kundendaten als Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung (NL 15b/17)

„Wana Cry“ und die existenzbedrohenden Folgen (Strafen in Millionenhöhe drohen)!

Heute berichtet DER STANDARD über eine neue Cyber-Attacke auf Banken, Unternehmen und sogar das Atomkraftwerk Tschernobyl. Zum Lesen hier klicken…

Aus diesem aktuellen Anlass bringen wir heute einen schon länger geplanten Beitrag zur Datensicherheit, denn:

Am 24. Mai 2016 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Allerdings mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren, damit sich die Länder und vor allem die Unternehmen darauf vorbereiten können.  D.h. die extrem strenge Datenschutz-Grundverordnung wird spätestens ab 25. Mai 2018 angewendet werden müssen. Darüber haben wir schon mehrmals berichtet (zuletzt hier…. Klicken zum Nachlesen…)

Damit kommt es zu gravierenden Änderungen. Zwei davon:
Die Strafen werden gravierend verschärft und die Meldepflichten an die Datenschutzbehörden fallen weg. Die neuen Regelungen gelten für alle Unternehmen, die Finanz- und Versicherungsbranche werden aber wohl besonders streng behandelt werden, weil wir sehr viele sensible Daten (Finanz, Gesundheit, etc.) der Kunden haben.

Große Unternehmen werden sich „einiges“ einfallen lassen müssen, Klein- und Mittelbetriebe sollten zwar auch Ihre Prozesse näher beleuchten, könnten aber mit der Befolgung einiger Praxistipps die größten Gefahrenquellen für „Daten-Verlust“ beseitigen.

Genau darum geht es heute in diesem Beitrag. Um weitere Aufgaben, wie etwa Datenschutz-Abwägungen, Datenschutzverantwortliche, Mitarbeiter-Schulung, etc. wird es in einem der nächsten Beiträge gehen.

Zu Beginn zu den zwei gravierenden Änderungen.

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