Werte Agenten,
wir wurden kürzlich von einem aufmerksamen Versicherungspartner darauf hingewiesen, dass in der Vollmacht zur eindeutigen Identifizierung einer Personen neben Name und Adresse auch das Geburtsdatum erfragt und dokumentiert werden müsse. Diesen Hinweis nehmen wir gerne auf und haben daher die Mustervollmacht, die das Bundesgremium der Versicherungsagenten zur Verfügung gestellt hatte, auf der IVVA Homepage entsprechend adaptiert. Diese können Sie hier herunterladen…
ACHTUNG: Bitte vergessen Sie nicht: SEIT DEM BESCHEID des Wirtschaftsministeriums vom 29.1.2015 ist das Benützen einer Kundenvollmacht untersagt. Das Wirtschaftsministerium ist der Ansicht: Als Versicherungsagent „…können keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Kunden gegenüber einem Versicherungsunternehmen abgegeben werden“.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten wollte diesen Bescheid beim Verwaltungsgericht beeinspruchen. Bis zur finalen Klärung empfehlen wir, als Agent KEINE VOLLMACHT etwa zum Kündigen von Verträgen, etc. zu verwenden.
Darauf haben wir in mehreren Newsletter-Beiträgen hingewiesen. Zwar gibt es immer wieder Entscheidungen zugunsten von Agenten, aber noch keine Höchstgerichtliche! Daher ist Vorsicht geboten. Wir informieren wieder, wenn es dazu eine geänderte Rechtsansicht gibt.
Den oben zitierten Bescheid betreffend Verbot finden Sie zum Nachlesen hier:
BMWfW Bescheid 20150202170719751_fuer_Mehrfachagenten_gegen_Vollmachtsnutzung
Nun zur angesprochenen Mustervollmacht, mit der Sie sich als Agent für ein Tätigwerden in bestimmtem Umfang vom Kunden bevollmächtigen lassen können. Die neue Version der Mustervollmacht können Sie hier herunterladen…
TIPP: Sollten Sie noch die alte Version verwenden: Bitte erfassen Sie künftig dort auch das Geburtsdatum, um die Identität eindeutig klarzustellen. Denn Namen können sich etwa durch Heirat ebenso ändern, wie die Adresse nach einem Umzug. Auch gibt es gar nicht so selten Namensgleichheiten. Da hilft dann das Geburtsdatum die Person exakt zu identifizieren.
ACHTUNG bei Punkt 4 dieser Mustervollmacht!
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