Was das neue Datenschutzrecht brachte! Was daraus lernen? (NL 18/19)

Rückblick: Was das neue Datenschutzrecht brachte.
Ausblick: Worauf sollte man achten, was ist noch zu tun?

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Vorige Woche – im ersten Teil unserer neuen DSGVO-Serie – informierten wir über Monster-Strafen, die europaweit wegen Datenschutz-Verfehlungen verhängt wurden. Zum Nachlesen hier klicken…

Wir bringen in den nächsten Wochen einen kurzen Rückblick auf die Entscheidungen der Datenschutzbehörde DSB, um Sie darauf aufmerksam zu machen, worauf die Behörde in den letzten Monaten besonders „reagiert“ hat und wo man daher firmenintern besonderes Augenmerk legen sollte. Und auch, wie man sich auf die Behörde vorbereiten sollte.

Fakt ist, dass die Umsetzung der DSGVO ganz allgemein eine erhöhte Aufmerksamkeit für den Datenschutz brachte. Zwar gab es auch vorher schon ein Datenschutzgesetz in Österreich, aber die EU-weite Anwendung der DSGVO mit angedrohten Millionenstrafen war doch eine merkliche Verschärfung. Da Interessensvertretungen regelmäßig über die Vorbereitungsmaßnahmen berichteten, kam das Thema bei den Unternehmen auf die Tagesordnung. Auch der IVVA hatte eine eigene Newsletter-Serie und die Rubrik auf der IVVA Homepage – „DSGVO leicht gemacht“ (zum Nachlesen der Beiträge hier klicken…) – umgesetzt, um die DSGVO in leicht verdauliche Häppchen zu zerlegen und zu erklären, was zu tun ist, wie man das angehen sollte, welche Vorlagen man verwenden könne, etc.

Beschwerden massiv gestiegen

Und da auch die Medien regelmäßig berichteten, sickerte die DSGVO auch bei den Konsumenten langsam aber sicher in das Bewusstsein, was zu verstärkten Anfragen und Beschwerden bei der Behörde führte. Die Salzburger Nachrichten berichteten, dass es etwa eine Verzehnfachung stattgefunden hätte. Gab es im ganzen Jahr 2017 nur 156 Beschwerden, so informierte die Behörde in Ihrem Datenschutzbericht 2018, dass es im Vorjahr bereits 1036 Beschwerdeverfahren gegeben hatte (obwohl die DSGVO erst ab 25.5. Wirkung entfaltet hatte).

Worüber beschwerten sich die Konsumenten bei der Behörde?

Die Beschwerdeverfahren betrafen vornehmlich die Rechte auf Auskunft, Geheimhaltung, Widerspruch und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Was dabei zu beachten ist, können Sie im Beitrag „Was versteht man unter Betroffenen-Rechte“ auf der IVVA Homepage nachlesen und zwar hier…

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