Im letzten IVVA Newsletter berichtete der auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny darüber, dass der neue Generali-Vertrag nun auf Betreuungsprovision verzichtet.
Warum das für Sie ein Vorteil ist? Zum Nachlesen des Beitrags (weiters mit Erklärung, welche Provisionsarten es gibt, wofür sie gebühren und was das Handelsvertretergesetz dazu sagt) hier klicken…
sowie hier klicken…
Mittlerweile haben der IVVA und RA Mag. Novotny den gesamten Vertrag studiert, den die Agenten mit eingeschriebenem Brief erhalten haben. Er bringt Verbesserungen, enthält aber auch Punkte, die Sie mit Ihrem Agenturbetreuer besprechen und eventuell nachverhandeln müssen.
Wichtig: Sie müssen binnen 4 Wochen handeln, wenn Sie etwas geändert haben müssen!
Die Analyse des Vertrages finden Sie in unserer Rubrik „Agenturverträge“, wo Sie rund 50 kommentierte Verträge finden. Samt Hinweisen, welche Passage fair / vorteilhaft für Sie ist und welche Passage Nachteile für Sie bringen kann.
Zu den Agenturverträgen gelangen Sie hier…
Wir freuen uns darüber, dass unsere jahrelange Kritik an dieser Aufteilung der Provision in Folge- und Betreuungsprovision – die leider nicht im Handelsvertretergesetz geregelt ist – offensichtlich auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Und bedanken uns bei den Generali-Verantwortlichen für diese Änderung und die Beendigung dieser Praxis.
Beste Grüße vom IVVA Team und RA Mag. Stephan Novotny
Für Rückfragen:
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Weihburggasse 4/2/22