Neue Versicherungsvermittler-Richtlinie (NL 31/15)

Am 24.11. wurde vom EU-Parlament die neue Versicherungsvermittler-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie entstand im Trilog-Prozess zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission. Sie hieß zunächst IMD-2 (insurance mediation directive) und nun IDD (insurance distribution directive). 10 Jahre nach der IMD 1 (diese trat am 15.2.2005 at sie in Österreich in Kraft) kommt nun also die Neu-Regelung der Versicherungsvermittlung, die einige wesentlichen Änderungen mit sich bringen wird.

Noch ist sie nicht fix, denn aus formalen Gründen muss sie noch vom EU-Rat verabschiedet werden. Erst dann – mit der Veröffentlichung im EU-Gesetzblatt – gilt sie als finalisiert. Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Unten anbei finden Sie die verabschiedete Richtlinie und eine erste Einschätzung, was neu kommen wird.
Wir haben die Richtinie für Sie etwas lesbarer gemacht. Ein Inhaltsverzeichnis erstellt (damit Sie die wesentlichen Paragraphen leichter finden) und die 159 Seiten aufgeteilt. Nämlich in den Richtlinien-Text und die „erwägenden Gründe“, die erklären sollen, warum bestimmte Regelungen geschaffen wurden.

Solange Österreich die IDD noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat, kann nicht definitiv gesagt werden, was im Detail kommen wird. Denn die Richtlinie gibt eine Minmal-Lösung vor und lässt die Möglichkeit offen, dass die einzelnen Länder manches schärfer regeln. Also etwa die Offenlegungspflichten, etc.

Solange Österreich die IDD noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat, kann nicht definitiv gesagt werden, was im Detail kommen wird. Denn die Richtlinie gibt eine Minmal-Lösung vor und lässt die Möglichkeit offen, dass die einzelnen Länder manches schärfer regeln. Also etwa die Offenlegungspflichten, etc. .

Administrativ wird doch einiges an Belastung auf den Vermittler zukommen. Hier wird auch das Verhandlungsergebnis mit dem zuständigen Ministerium und allen Versicherungsvertreibern beachtenswert sein.

Jedenfalls wird der IVVA die Umsetzung sehr aufmerksam beobachten um Fehlentwicklungen umgehend aufzeigen zu können. Werden sich doch die jeweiligen Berufsvertreter um die vorteilhafte Umsetzung für ihre Berufsstände bemühen.

Hier kommen Sie zu einem Gastkommentar für eine erste Bewertung…….

PS: Unsere Mitglieder finden den Text der Richtlinie im Ordner Recht für Agenten! Dazu hier klicken…

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