Neue Fragen aus der Praxis beantwortet (NL 34/22)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir gezielt wieder einige ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnten. Konkret sehen wir uns heute an:

  1. Muss der Agent für den Versicherer E-Mail-Adresse und Telefon-Nr. der Versicherungsnehmer einholen und an den Versicherer weiterleiten? Ist das womöglich eine DSGVO-Pflicht?
  1. Ist der Versicherer berechtigt, die Folgeprovision durch eine Abschlagszahlung abzugelten? Wenn ja, in welcher Höhe, wie berechnet sich die Abschlagszahlung?

Diese Fragen haben wir den auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny gestellt und um seine juristische Einschätzung gebeten.

In dieser losen Serie haben wir bereits beantwortet:

  • Nachforderung Dauerrabatt: Kann für nachgeforderte Prämie auch Provision gefordert werden? Hier klicken…
  • 15 IDD-Weiterbildungsstunden: Wie aufteilen zwischen Modul 1 und 2? Hier klicken…
  • Fragen zur Provision und zum Urteil gegen Vergleichsportale. Zum Nachlesen hier klicken…
  • Hat der Versicherer das Recht zeitlich unbefristet und jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und die Beratungsdokumentation anzufordern? Auch der Dauerrabatt war Thema. Zum Nachlesen hier klicken…
  • Wie muss Impressum, Mail-Signatur, Info-Weitergabe an Kunden aussehen. Zum Nachlesen hier klicken…
  • Wann ist die Dauerrabatt-Klausel grob nachteilig? Hier nachlesen…
  • Altersdiskriminierung im Versicherungsbereich erlaubt? Hier nachlesen…
  • Im Agenturvertrag steht, dass auch der Agent laut IDD als Hersteller gelten kann. Was bedeutet das? Konsequenzen/ Pflichten? Passage im Agenturvertrag ignorieren oder streichen lassen? Hier nachlesen…

Die Antworten des auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny auf die neuen Fragen unten anbei.

Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren. Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/

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