Mag. Novotny: Wann ist Datenpanne zu melden? Hohe Strafen! (NL 29/23)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Vorige Woche berichteten wir darüber, dass ein bekanntes Umfrage-Institut ein „Strategie-Papier“ nicht nur an die beabsichtigen Empfänger, sondern irrtümlich an 800 Personen aus einem „Public-Health-Verteiler“ gesandt hatte.
Wir fragten daher Mag. Novotny, ob das eine Datenpanne sei („JA“) und erhielten von ihm eine Reihe von „Datenpannen-Szenarien“, um ein Gefühl zu erhalten, was eine Datenpanne ist und was nicht. Und begannen die Frage zu klären, was bei einer Datenpanne zu tun ist. Zum Nachlesen von Teil 1 dieses Beitrags klicken Sie hier…

Um Ihr Problembewusstsein zu erhöhen: Es drohen hohe Strafen, wenn eine Datenpanne passiert und Sie nicht gemeldet haben, obwohl die Pflicht dazu bestanden hätte!

Heute beantworten wir mit RA Mag. Stephan Novotny die nächsten Fragen wie:

  • Muss ich immer die Behörde informieren? Wenn Ja, wie schnell?
  • Wie wäge ich ab?
  • Was tun bei einer Datenpanne?
  • Wie melden Sie die Datenpanne? Telefonat? E-Mail? Oder?
  • Was genau ist zu melden?
  • Wie hoch hat die Behörde schon bestraft?
  • Wann muss ich die Betroffenen informieren?
  • Haben Sie einen „Prozess“, damit diese Tätigkeiten rasch und richtig erfolgen?
  • Folgen einer Datenpanne, die durch falsche Bekanntgabe vom Kunden ausgelöst wurde.

Hier folgt nun der Beitrag, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erarbeitet haben.

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