Vor 2 Wochen berichteten wir darüber, dass ein bekanntes Umfrage-Institut ein „Strategie-Papier“ nicht nur an die beabsichtigen Empfänger, sondern irrtümlich an 800 Personen aus einem „Public-Health-Verteiler“ gesandt hatte.
Wir fragten daher Mag. Novotny, ob das eine Datenpanne sei („JA“) und erhielten von ihm eine Reihe von „Datenpannen-Szenarien“, um ein Gefühl zu erhalten, was eine Datenpanne ist und was nicht. Und begannen die Frage zu klären, was bei einer Datenpanne zu tun ist. Zum Nachlesen von Teil 1 dieses Beitrags klicken Sie hier…
Um Ihr Problembewusstsein zu erhöhen, haben wir vorige Woche informiert, ob man immer eine Datenpanne melden muss, wie man dabei abwiegt und wo und wie man eine Datenpanne meldet. Zum Nachlesen von Teil 2 klicken Sie hier…
Heute sehen wir uns die Konsequenzen – konkrete Urteile – an, die eintreten, wenn man die Datenpanne einfach verschweigt. Strafen durch Behörden. Klagen durch Betroffene, aber auch Konkurrenten sind die Folge.
Heute beantworten wir mit RA Mag. Stephan Novotny die nächsten Fragen wie:
- Wann muss ich die Betroffenen informieren?
- Wie wäge ich ab?
- Urteile / Strafen weil Datenpanne nicht gemeldet wurde!
- Wie reagiert Datenschutzbehörde?
- Sollte man – aus Vorsicht – im Zweifelsfall eine Datenpanne melden?
- Wie schlimm kann es werden?
- Warum wurde gegen Booking.com 475.000€ verhängt?
- Was passiert beim Facebook-Leck (Daten von über 533 Millionen Facebook-Usern im Netz)?
- Wann können Betroffene Schadenersatz verlangen? In welcher Höhe? Kennen Sie das Urteil zum „immateriellen Schaden“?
- Folgen einer Datenpanne, die durch falsche Bekanntgabe vom Kunden ausgelöst wurde.
Hier folgt nun der Beitrag, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erarbeitet haben.
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