„Kunden-Transfer“ vom Agenten zum Makler. Ein höchst problematisches Modell (NL 15/26)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Wie schon vorige Woche ganz allgemein angekündigt, sollen Agenten laut Vorschlag ihres Versicherers (konkret Uniqa)  „suboptimal laufende Verträge“ zu einem Versicherungsmakler (REAL Versicherungsmakler) umdecken.

Dieser aktuelle Fall wirft massive rechtliche Fragenvor allem hinsichtlich Provisionen und Haftungen – für den gesamten Versicherungsvertrieb auf, ohne dass wir verstehen, warum der Versicherer diese seltsame Konstruktion selbst vorschlägt.

Wir möchten bereits vorab alle betroffenen Agenten vor dieser seltsamen Konstruktion warnen. Laut Uniqa gebe es ein Gutachten, dass die Rechtskonformität so eines Vorgehens bestätigen würde.
Wir raten: Bitte senden Sie uns alle Unterlagen, die Sie zu diesem geplanten Vorgehen von Ihrem Versicherer dazu erhalten, damit wir uns ein Bild machen können.
Wir werden die Unterlagen prüfen und dann unsere Einschätzung dazu abgeben. Vorerst sehen wir nur „Unklarheiten“ und rechtliche Probleme auf alle Beteiligten zukommen.

Hier ein paar Überlegungen unsererseits, worum es konkret gehen und was das in der Praxis bedeuten könnte:

Das Modell soll offensichtlich folgendermaßen ablaufen:

  • Der Agent gewinnt den Kunden, berät ihn und betreut ihn laufend. Vielleicht schon jahrelang.
  • Läuft ein Vertrag aus Sicht der Uniqa „suboptimal“ (z. B. wegen Schadenquote oder Produktstrategie), soll der Kunde über den Makler neu eingedeckt werden.

Doch wie geht es nun weiter?

  • Wird dem Kunden nur dieses, eine, „suboptimalen“ Produkt gekündigt oder verliert der Agent den Kunden als Ganzes?
  • Wird der Kunde bei diesem einen Produkt offiziell von der Uniqa gekündigt und zum Makler transferiert?Was, wenn der Kunde das überhaupt nicht will, weil er vom Agenten jahrelang kompetent betreut wurde und zu diesem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat?
    Hat der Kunde nun einen Agenten UND Makler als Betreuer?
    umgekehrt: Ist das nun ein GEMEINSAMER Kunde von Agenten und Makler?
  • Wie erhält der Makler die Kundendaten?
    Er hatte nie einen Kontakt zu diesen „Kunden“, daher kann der Versicherer die Daten keinesfalls an den Makler transferieren. Wie soll hier DSGVO-Konformität erreicht werden?
  • Wer erhält wofür Provision?
    Wenn der obige Ablauf irgendwie rechtskonform ablaufen könnte:
    Verliert der Agent nun seine Folgeprovision vom ursprünglichen Vertrag, bekommt aber eine Abschlussprovision und Teil der Folgeprovision vom neuen Vertrag?
    Oder erhält dann alles der Makler? Dann fragt man sich aber, warum der Agent diesem Vorgehen zustimmen sollte?

Kurz zusammengefasst:
Der Agent machte die Arbeit, der Makler wird auf Wunsch der Uniqa formal dazu geschaltet.

Noch bevor wir uns mögliche Haftungs-Szenarien ansehen, Überlegungen, warum …

… dieses Vorgehen höchst bedenklich ist:

Dieses Modell widerspricht grundlegenden Prinzipien des Versicherungsvertriebs:

  • Agent und Makler sind klar getrennte Rollen (Gewerbeordnung, IDD, Maklergesetz).
  • Der Agent ist Vertreter des Versicherers.
  • Der Makler ist Interessenvertreter des Kunden.

Eine Vermischung dieser Rollen ist nicht vorgesehen – und rechtlich höchst problematisch.

Noch erstaunlicher: Hier sucht nicht der Makler den Versicherer – sondern der Versicherer den Makler. Das widerspricht dem gesamten Systemgedanken.


Unser großes Unverständnis? Warum treibt ein Versicherer selbst ein Modell voran, das:

  • die eigene Vertriebsstruktur untergräbt (immerhin sind die Agenten der engste und am besten zu steuernde Vertriebspartner),
  • rechtliche Grauzonen schafft,
  • und potenziell zu massiven Haftungsproblemen führt?

Wenn ein Produkt „suboptimal läuft“ – was auch immer damit gemeint ist, gäbe es andere Alternativen: Etwa Produkt verbessern, oder – wenn nötig – transparent an andere Versicherer vermitteln. Aber: Warum dieser Umweg über einen künstlich eingeschalteten Makler?

 

Hier nochmals der Info-Beitrag von Mag. Novotny von voriger Woche:
Agent darf doch mit Makler zusammenarbeiten. Echt jetzt? (NL14/26)

Nächste Woche stellen und beantworten wir folgende Fragen dazu:

 

  • Agenten in einer Zwangsrolle? Kann er Weisung des Versicherers ablehnen?
  • Der Schadenfall als Realitätsprobe: Das Haftungs-Risiko völlig ungeklärt:
  • Problem: Fehler passierte in Erstberatung (des Agenten) – 44 VersVG iVm § 1313a ABGB
  • Fehler nach der Übertragung – haftet Agent oder Makler? Wo geht Kunde hin?
  • Wie sieht der Kunde diese Situation, dieses Haftungs-Ping-Pong? Hat er zugestimmt?
  • Gefahr Pseudomakler?
  • Wie reagiert der Haftpflichtversicherer in so einem Konstrukt?

 

 

Wir können Agenten nur dringend empfehlen, sich auf solche Konstruktionen nicht unüberlegt und ohne Durchdenken aller Konsequenzen einzulassen.

Und Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass hier Kundenverlust droht. Vielleicht anfänglich nur ein Vertrag, bald der gesamte Kunde. Und damit bröckelt Ihre Kunden- und Einnahmen-Basis.

Angebot: Senden Sie uns alle Unterlagen, die Sie erhalten, um dieses Konstrukt in die Praxis umzusetzen.

Wir prüfen – gerne auch unter Wahrung Ihrer Anonymität – die Unterlagen und das exakt geplante Vorgehen, ob dies rechtlich sauber lösbar ist. Ein E-Mail an redaktion@ivva.at genügt.

 

Beste Grüße von Mag. Stephan Novotny und dem IVVA Team

 

Sollten Sie noch keinen Anwalt haben: Mag. Stephan Novotny, ein auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierter Fachanwalt steht gerne zur Verfügung, für IVVA Mitglieder sogar zum Spezialpreis.

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at

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