
IVVA-Interview mit Walter Rimpl, Geschäftsführer von Checkleasing, der unabhängigen Leasing-Vergleichsplattform
Im 1. Teil des Interviews mit Walter Rimpl, Geschäftsführer von Checkleasing, erfuhren wir mehr über die aktuelle Entwicklungen am Leasing-Markt im Allgemeinen und über die großen Marktchancen im Bereich des Gewerbeleasings, die sich hier für Berater und Vermittler ergeben (auch aufgrund der steuerlichen Vorteile, die es für Unternehmer seit dem 1. November gibt).
Im heutigen 2. Teil des Interviews greifen wir die Frage eines IVVA-Mitglieds auf, der fragte, wie man als Vermittler trotz starker Autohändler‑Konkurrenz im Leasinggeschäft bestehen, zusätzliche Einnahmen erzielen und zugleich ihre Kunden auch als Versicherungskunden behalten können: Denn oft geht durch ein Leasingangebot im Autohaus auch der Versicherungsvertrag verloren.
KFZ‑Leasing: Chancen für Vermittler trotz lockender Autohandel-Boni
IVVA: Kommen wir zum angefragten Themenkomplex: KFZ‑Leasing. Ein IVVA‑Mitglied hat uns kürzlich folgende Frage gestellt:
„Leasing ist absolut super, aber gerade im Bereich des Autohandels scheint es aktuell schwierig zu sein, als Vermittler zu bestehen. Welche Argumente haben Sie für uns – und vor allem für unsere Kundinnen und Kunden?“
Rimpl: Zunächst eine klare Feststellung: KFZ‑Leasing ist und bleibt ein Wachstumsmarkt – sowohl bei Neuwagen, Vorführfahrzeugen als auch zunehmend bei der Gebrauchtwagenfinanzierung.
Ja, die Konkurrenz durch den Autohandel ist auf den ersten Blick stark. Das liegt auch daran, dass dort mit Bonussystemen gearbeitet wird, die emotional sehr ansprechend wirken, den Kunden aber oft davon abhalten, nüchtern zu vergleichen oder ein Zweitangebot einzuholen. Die Österreicher sind bekanntlich „Rabatt-Sammler“. Leider sind sie auch zu leichtgläubig, wenn etwas Rabatt heißt, kann es ja nur gut sein.
Boni: Attraktives Versprechen mit Nebenwirkungen
IVVA: Warum können diese Boni für Kundinnen und Kunden nachteilig sein?
Rimpl: Weil sie häufig dazu führen, dass nicht nachgerechnet, nicht verglichen und das Kleingedruckte nicht gelesen wird. Viele dieser Boni sind an Bedingungen geknüpft, deren finanzielle Auswirkungen erst später sichtbar werden.
Ein konkretes Rechenbeispiel
IVVA: Können Sie das an einem konkreten Beispiel erläutern?
Rimpl: Gerne – solche Fälle habe ich täglich auf dem Tisch.
Ein Kunde sucht sich im Autohaus ein Fahrzeug aus. Der Händler bietet einen Kaufpreis von 62.500 Euro an – allerdings nur, wenn das Fahrzeug über das Autohaus geleast und versichert wird.
Entscheidet sich der Kunde, stattdessen unabhängig zu leasen oder zu versichern, ändert sich der Preis:
- Wegfall des Finanzierungsbonus: rund 760 Euro
- Wegfall des Versicherungsbonus: etwa 500 Euro
Der tatsächliche Fahrzeugpreis liegt damit bei 63.761,71 Euro.
Das Problem: Diese „Boni“ zahlt der Kunde letztlich sich selbst, sie werden über Finanzierung, Versicherung oder Bindungen gegenfinanziert. Ob dieses Vorgehen rechtlich vollkommen unproblematisch ist, wurde soweit ich weiß bislang nicht gerichtlich überprüft. In diesem Zusammenhang stellen sich durchaus relevante Fragen, etwa zur Transparenz der Preisauszeichnung, zu möglichen irreführenden Geschäftspraktiken im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, zu einem allfälligen unzulässigen Kopplungsgeschäft sowie zur Beurteilung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
IVVA: Diese rechtlichen Fragestellungen haben wir zum Anlass genommen, RA Mag. Novotny um eine fachliche Einordnung aus anwaltlicher Sicht zu bitten. Wenn Sie sich vertiefend für die rechtlichen Aspekte interessieren, finden Sie den entsprechenden Beitrag hier:
klicken… Plus Link auf Unterbeitrag auf IVVA-Webseite…
Rimpl: Darauf bin ich besonders gespannt. Eine solche rechtliche Einordnung könnte nicht nur für Vermittler, sondern auch für Konsumentenschutz‑Einrichtungen von hoher praktischer Relevanz sein und möglicherweise wichtige Orientierung für den Umgang mit diesen Modellen liefern.
Unterschätztes Risiko: Bedingungen im Kleingedruckten
IVVA: Wo liegen weitere Risiken bei typischen Verträgen des KFZ-Handels?
Rimpl: Ganz klar in den Bedingungen. Häufig sind für Boni Voraussetzungen enthalten, etwa:
- Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten
- Bindung an bestimmte Werkstätten oder Versicherungen
Wird diese Mindestlaufzeit nicht eingehalten – etwa aufgrund von Scheidung, Todesfall, Berufswechsel, Nachwuchs oder schlicht dem Wunsch nach einem anderen Fahrzeug (etwa weil das E-Fahrzeug doch nicht so weit fährt, wie erwartet) – müssen die Boni rückerstattet werden. Der vermeintliche Vorteil kehrt sich damit ins Gegenteil.
Versicherung: Zweite wichtige Stellschraube
IVVA: Sie hinterfragen aber nicht nur das Leasing-Angebot des KFZ-Handels, sondern auch die dort angebotene Versicherung.
Rimpl: Absolut. Die Versicherung sollte immer unabhängig geprüft werden.
Ein typisches Beispiel: Das Autohaus bietet eine Versicherung mit hohem Selbstbehalt an, der nur dann reduziert wird, wenn Reparaturen im eigenen Haus durchgeführt und Serviceverträge abgeschlossen werden – oft verbunden mit mehrjährigen Bindungen.
Ein unabhängiger Versicherungsberater findet häufig gleichwertigen oder besseren Schutz zu geringeren Kosten, ohne langfristige Bindung an KFZ-Handel und Werkstätten.
Der Vergleich in Zahlen
IVVA: Das ist jetzt viel Theorie gewesen. Können wir das diskutierte Anbot als Gesamtbeispiel durchrechnen?
Rimpl: Natürlich. Das ist mein tägliches Geschäft. Die Eckdaten:
- Fahrzeugpreis laut Autohaus (mit Boni): 62.500 Euro
- Laufzeit: 60 Monate
- Restwert: 34.000 Euro
- Leasingrate beim Autohaus: 339,87 Euro monatlich
Nun kommt Checkleasing ins Spiel: Da wir die sogenannten Boni nicht erhalten, müssen wir mit einem Einstiegspreis von 63.761,71 Euro kalkulieren – also knapp 1.300 Euro mehr.
Trotzdem finden wir am Markt ein besseres Angebot: Konkret:
- Leasingrate: ca. 308 Euro
- Versicherung: zusätzlich rund 20 Euro monatlich günstiger
Die Gesamtersparnis für den Kunden:
51,87 Euro pro Monat × 60 Monate = 3.112,20 Euro
Und das ohne Risiko, Boni zu verlieren oder an langfristige Bindungen geknüpft zu sein.
Das Fazit für Vermittler
IVVA: Was bedeutet das für Vermittler im Wettbewerb mit dem Autohandel?
Rimpl: Die klare Antwort auf die von Ihrem Makler gestellt Frage lautet: Ja, man hat sehr wohl eine Chance gegen den KFZ-Handel. Der Beratungsaufwand ist etwas höher, aber:
- Der Kunde spart oft real Geld
- Der Vermittler stärkt die Kundenbindung
- Abwerberisiken (bei Versicherung) durch den Autohandel werden reduziert
Meine Kernaussagen sind daher:
- Leasing keinesfalls als Produkt aufgeben
- Nicht pauschal kapitulieren („Gegen KFZ-Handel haben wir eh kaum Chancen“)
- Vergleiche schaffen Sicherheit
- Kostenlose, professionelle Marktvergleiche sind ein entscheidender Mehrwert
Sie wollen mit Checkleasing zusammenarbeiten? Nehmen Sie bitte Kontakt auf:
GF Walter Rimpl
Telefon: +43 1 367 19 75, Fax DW 89
Mobil: +43 664 120 94 90
Mail: office@checkleasing.at
Web: http://www.checkleasing.at