Kennen Sie und Ihre Kunden die neuen ÖKO-Förderungen? (NL 10c/23)

Walter Rimpl, checkeasing, Foto beigestellt

Im 1. Teil des Interviews mit GF Walter Rimpl erfuhren wir vorige Woche, warum Leasing für Agenten ein ideales Zusatzprodukt ist, das sie keinesfalls „liegen lassen sollten“, weil man damit einfach ein ordentliches Zusatzeinkommen lukrieren kann.
Weiters wie stark der Leasingmarkt im Vorjahr trotz Krise gewachsen ist und was man alles leasen kann. Zum Nachlesen hier klicken…

Im 2. Teil erhalten wir einen Überblick, welche staatlichen Förderungen im Bereich Ökologisierung es gibt und wo die Unterschiede für Private bzw. Unternehmen liegen.
Eine wertvolle Information für Agenten, vor allem aber für deren Kunden:
Steuergeschenke: Holen Sie sich bis zu 15 %!


Hier geht es zum 2. Teil des Interview mit Walter Rimpl, Geschäftsführer von Checkleasing:

IVVA: Vorige Woche endete unser Interview mit der Frage: Was genau ist operating Leasing?

Rimpl: Dabei zahlen Sie Ihre Leasingrate wie die Miete und geben dann am Ende das Auto an die Bank zurück und die haftet dann für die Verwertung.
Manchmal bekommt die Bank mehr als vorausberechnet, aber in einem Fall wie jetzt bei der Tesla-Preissenkung bekommt die Bank dann deutlich weniger – weil nicht kalkulierbar – und bleibt auf dem Auto womöglich sogar sitzen…

IVVA: E-Mobilität wird vom Staat ordentlich gefördert. Wie sieht es da aus? Gibt es da News für unsere Agenten? Es gibt da Unterschiede, je nachdem, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Rimpl: Ja, es kam zu einer Änderung im Förder-Regime bei Unternehmen. Im Vorjahr hatte der Staat z.B. den Kauf von Elektroauto über die AWS mit 14 % gefördert. Diese Förderung ist zu Jahresende ausgelaufen. Dafür gibt es nun einen Investitionsfreibetrag in Höhe von bis zu 15 % der Investitionssumme.

IVVA: Können Sie das genauer erläutern?

Rimpl: Der Investitionsfreibetrag hilft den steuerlichen Gewinn zu vermindern. Wer Verluste macht, dem hilft diese Förderung nicht. Hinsichtlich Höhe gilt: Für „normale“ Investitionen kann der Unternehmer 10 % der Fördersumme vom Gewinn abziehen. Investiert man in Ökologisierung gibt es sogar 15 %.

Ob eine Investition in diese „Umweltkategorie“ fällt, das weiß der Steuerberater. Den Kunden kann man nur raten, diese Förderung unbedingt in Anspruch zu nehmen.

IVVA: Ich befürchte aber, dass einige Vermittler und zahlreiche Kunden von dieser Förderung kaum etwas wissen.

Rimpl: Daher mein Tipp: Die Agenten sollten z.B. über einen eigenen Sonder-Newsletter oder social media-Kanäle ihre Kunden ganz gezielt darauf hinweisen, dass man als Agent Leasing anbietet und aktuell eine neuartige staatliche „Förderung“ existiert.

IVVA: Damit kann sich also der Agent beim Kunden als kompetenter Partner auch für Leasing in Erinnerung rufen.

Rimpl: Genau. Der Checkleasing-Tipp: Weißt Du lieber Kunde, dass Du bis zu 15 % einer Investition als Steuergeschenk in Anspruch nehmen kannst? Falls nicht, bitte kontaktiere Deinen Steuerberater und für die Finanzierungslösung rufe mich an und ich suche via Checkleasing eine optimale Lösung für Dich.

IVVA: Aber muss ich nicht Eigentümer der investierten Sache werden, damit die Investition in der eigenen Bilanz aufscheint und ich die Förderung in Anspruch nehmen kann?

Rimpl: Das stimmt, aber wir haben eine gute Lösung hierfür: Den Raten- oder Mietkauf. Das ist eine Finanzierungslösung, die wir zu denselben Parametern, wie beim Leasing anbieten: Also gleiche Laufzeit, Wunsch-Anzahlung, Restwert, etc. Es geht nur um die Lösung für das „Eigentümer-Problem“. Damit können also unsere Kunden auch diese neue Art von Förderung in Anspruch nehmen.

IVVA: Haben Sie noch einen Tipp zu diesem Thema für unsere Agenten?

Rimpl: Ja, man könnte im oben angesprochenen Info-Mail auch einen Link zu einem kurzen Erklär-Video verteilen: Ein Steuerfachmann vom Leasingverband erklärt in 2-3 Minuten die Thematik. Das Video finden Sie hier…

IVVA: Das waren die News für Unternehmen. Wie sieht es hinsichtlich Förderungen bei Privat-Personen aus?
Was alles wird gefördert? Nur E-Autos, E-Roller, Lade-Infrastruktur etc. oder viel mehr?

Rimpl: Für Privat-Personen
gilt weiterhin das „alte“ Förderregime. Und es wird viel mehr als nur E-mobilität gefördert. Wir haben dazu auf unserer Webseite https://www.checkleasing.at/ für Sie viele nützliche Informationen und Videos für den Beratungsvorgang zusammengetragen.

Wie oben angesprochen, gibt es für E-Autos, aber auch sonstige Investitionen in Ökologisierung (Wärme, etwa Kesseltausch; Gebäude, etwa thermische Sanierung, E-mobilität (Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, etc.) eine neue Art von Förderungen. Wir haben dazu auf der Webseite einen Button „Förderaktionen“ eingebaut und sammeln dort alle wichtigen Informationen.

Also einfach den Button Förderaktionen

 

 

 

 

anklicken… (oder hier klicken…) und dann kann man nachsehen, welche Förderungen es für Private, Firmen, Gemeinden gibt.

 

 

Nach Auswahl ob Sie z.B. eine Privatperson oder ein Betrieb sind, können Sie sehen, für welche Produkte z.B. E-mobilität (Fahrzeuge), Wärme (Kesseltausch), Gebäude (thermische Sanierung), etc welche Höhe an Förderung es gibt.

Mein Tipp: Diese Informationen können Agenten im Gespräch gemeinsam mit den Kunden durchgehen bzw. können sich Ihre Agenten schon im Vorfeld die Informationen über Höhe, etc. näher ansehen, das Wichtigste heraussuchen und daraus z.B. einen Sonder-Newsletter an alle Kunden verfassen. Inhalt könnte z.B. sein, dass es die „alte E-Mobilitätsförderung“ für PKWs für Unternehmen nicht mehr gibt, sehr wohl aber für Private, und darüber informieren wir hier… und dann verlinken Sie z.B. hier her…

Schlagzeile der Information könnte sein: Holen Sie sich als Privatkunde bis zu 3.500 Euro (abhängig vom Typ) Förderung vom Staat.

IVVA: Und wie läuft das konkret ab, d.h. wie bekomme ich, wie bekommt mein Kunde die 3.500 €?

Rimpl: Einen Teil der Summe bekommt man vom Autohandel gleich beim Kauf abgezogen (bis zu 2000, bzw. 1500 bei Hybrid) und beim Leasen bekommt man die Summe von der Förderstelle retour (2.Teil). Konkret gibt man diese 1.500 sozusagen als Anzahlung, und das vermindert die Leasingrate. Und das Tolle: Nach einem Monat erhält man die 1.500 cash retour und behält trotzdem die verminderte Leasingrate. Einzige Bedingung: Sie haben eine Behaltefrist von 4 Jahren. Wenn ein Totalschaden passiert, müssen sie eine Ersatzinvestition tätigen…

IVVA: Das war jetzt sehr viel auf einmal. Können Sie die wichtigsten Fakten zur „Öko-Förderung“ als finalen Tipp zusammenfassen?

Rimpl: Gerne.
Privatkunden können sich weiterhin die „alte E-Mobilitätsförderung“ (also bis zu 3.500 € für E-Autos) abholen. Aber es wird noch viel mehr als E-mobilität gefördert. Details oben.
Unternehmer können sich NEU bis zu 15 % der Ökologisierungs-Investition als Investitionsfreibetrag abholen.

Alle Details dazu finden Sie auf der Checkleasing-Webseite. Wir stellen Ihren Agenten diese Infos gerne zur Verfügung. Bedenken Sie: Keine Bank, kaum ein Steuerberater schickt ihnen so eine wertvolle Info.

IVVA: Haben Sie noch einen Tipp zu diesem Thema für unsere Agenten?

Rimpl: Informieren Sie Ihre Kunden, dass Sie auch kompetenter Ansprechpartner für Leasing sind.
Daher liebe Agenten, werden Sie aktiv und informieren Sie ihre Kunden über diese Steuergeschenke im Osternest. Im gemeinsamen Interesse.

Gehen Sie die Extra-Meile, suchen sich die Infos zusammen, setzen Sie die Links von meinem Erklär-Video für Kunden und senden sie das an ihre Kunden aus. Und zwar immer wieder. Bedenken Sie: Wir alle sind überlastet und werden von Informationen überflutet. Daher muss man stetig informieren, bis man die Aufmerksamkeitsschwelle durchbrochen hat.

Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

 

Im letzten Teil des Interviews erfahren wir von GF Rimpl:
– Was alles kann man leasen? (von Mäusefallen bis zum Flieger).
– Können auch Solar-Anlagen via Leasing finanziert werden?
– Ist Inflation gut oder schlecht für Leasing?
– Was macht Checkleasing alles für Agenten?
– Warum ist Checkleasing ein ideales Zusatzprodukt für Agenten?
– Wie viel Zusatz-Einnahmen können Agenten durch Leasing erzielen?

Sie wollen mit Checkleasing zusammenarbeiten? Nehmen Sie bitte Kontakt auf:

checkleasing e.U.
GF Walter Rimpl
Heiligenstädter Lände 11A, 1190 Wien
Telefon: +43 1 367 19 75, Fax DW 89
Mobil:     +43 664 120 94 90
Mail: office@checkleasing.at
Web: http://www.checkleasing.at

 

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