Und: Scheint GISA-Nummer überall auf?
Aus Anlass einer Beschwerde eines Maklers beim Fachbeirat für Gewerbe-, Standes- und Wettbewerbsrecht greifen wir wieder einmal das Thema GISA auf.
Der IVVA hat in den letzten Jahren schon mehrmals auf GISA und die daraus resultierenden Pflichten verwiesen. Hier etwa zum Nachlesen:
- Scheint GISA-Nummer überall auf? (NL 23b/21)
- Vermeiden Sie Strafen, Haftungen und Rücktritte (NL 29b/16)
- Sind Ihre Unterlagen schon auf GISA vorbereitet (NL 22b/16)
- Geschäftspapier schon aktualisiert (NL 19/15)
Heute informieren wir
– über den „aktuellen Fall“, der auf einer Makler-Beschwerde, aber auch einem Urteil basiert,
– erklären, warum obiger „Makler-Fall“ auch für Agenten relevant ist und welche Auswirkungen er hat,
– dazu die allgemeinen Verpflichtungen, was in GISA eingetragen sein muss und
– wo Sie Ihre GISA-Nummer überall bekannt geben müssen.
– Juristische und finanzielle Konsequenzen?
Bedenken Sie: Es ist ein leichtes Unterfangen für die Aufsichtsbehörden (Gewerbebehörde, FMA) diese Formalitäten zu überprüfen. Es wird auch regelmäßig gemacht!
ACHTUNG: Fehlerhafte oder fehlende GISA-Einträge sind keine leichten FORMFEHLER, sondern können gravierende juristische und finanzielle Folgen für die Vermittler haben!
Hier geht es zum heutigen Beitrag, den wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt Mag. Stephan Novotny erstellt haben.
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