Infopflichten beim Agenten: Vermeiden Sie Haftungen und vermeiden Sie Rücktritte (NL 29b/16)

Rechtsfragen zum Eintrag im GISA – Gewerbeinformationssystem Austria

Im Auftrag vom BMWFW wurde eine Studie durchgeführt, mit dem Ziel, das bestehende Gewerberegister neu zu konzeptionieren. Das neue GISA fasst die 14 dezentralen Gewerberegister zu einem österreichweit einheitlichen System zusammen. Seit 30.03.2015 ist es in Betrieb und soll den Unternehmern viel Zeit, Kosten und Mühe ersparen. Es ist ein IT-Kooperationsprojekt von Bund, Ländern und Statutarstädten, und ist damit ein Pionierprojekt in Europa. In keinem anderen europäischen Land gibt es eine landesweit einheitliche Gewerbeanmeldung und andere Verfahren die elektronisch online nach zentralen Standards geführt werden können. Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen, etc. sollen deutlich einfacher werden. Durch GISA ist es möglich, viele Schritte nun online zu erledigen, statt von Behörde zu Behörde gehen zu müssen.

Durch die bundesweit einheitliche Regelung kann sich ein Unternehmer darauf verlassen, dass die Verfahren gleich ablaufen, unabhängig von jeweiligen Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten.

Eine Namens- oder Wohnortänderung muss in Zukunft nicht mehr gesondert bei der Gewerbebehörde gemeldet werden, solche Informationen werden von GISA selbstständig einem Update unterzogen. Aber auch z.B. Firmenbuchauszüge müssen nicht mehr selbst zusammengesammelt werden, durch einen Abgleich von verschiedenen Registern stehen sie GISA automatisch zur Verfügung.

Durch GISA wird das Serviceangebot vereinfacht, harmonisiert und ausgebaut.

Die GISA-Zahl und deren Auswirkung auf Versicherungsvermittler

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