Google Fonts Ärger. Kein rasches Ende in Sicht (NL 25b/22)

Hunderte Abmahnungen unterwegs. Was tun? Was sagt die Datenschutz-Behörde?

Wir haben bereits vor 2 Wochen darüber informiert, dass Anwälte offensichtlich ganz gezielt Abmahnschreiben an Firmen versenden, die auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Der auf Datenschutz- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny erklärte uns,

  • worum bei dem beschriebenen Fall geht und: Was ist das Problem?
  • Was sind Fonts? Wie finden Sie heraus, ob Sie Google Fonts nutzen?
  • Urteil gegen Nutzung von Google Fonts
  • Kann ich mich nicht einfach auf „berechtigtes Interesse“ berufen und Google Fonts doch nutzen?
  • Darf man Google Fonts überhaupt nicht (mehr) nutzen?
  • To Do falls Sie Google Fonts nutzen und / oder das Schreiben erhalten haben.

Leider verschärfte sich das Problem.
In den letzten Tagen konnte man in diversen Medien lesen, wie viele Firmen offensichtlich betroffen sind. Laut Krone würden sich mittlerweile täglich 400 Betroffene bei der Wirtschaftskammer melden.

Dort wird geprüft, ob man diese Forderung nicht durch eine Musterklage abwehren könne. Auch wenn das gelingen sollte, würde das nicht von heute auf morgen das Problem lösen.

Und auch wenn der Druck auf diesen einen Anwalt und seiner Mandatin immer größer wird, ist damit zu rechnen, dass andere Anwälte genauso vorgehen werden. Und weiter auf DSGVO-Verfehlungen hinweisen und Abmahn-Schreiben senden werden, denn die Datenschutz-Verfehlung liegt definitiv vor.

Was sagt die Datenschutzbehörde zu all dem?
Offensichtlich haben sich Betroffene auch direkt an die Datenschutzbehörde, kurz DSB gewandt. Dort hat man zwar eine Stellungnahme auf die Webseite gestellt (hier zum Nachlesen…).
Darin verweist man zwar, dass zur Feststellung von Datenschutz-Verstößen nur die Datenschutzbehörde oder österreichische Gerichte zuständig seien.

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