WhatsApp via Vollmacht freigeben lassen? (NL 25/22)

Interessante Detail-Frage zur Vollmacht-Nutzung:
Darf / soll man sich die Nutzung von Messenger Diensten erlauben lassen?

Wir haben schon mehrmals über potentielle Probleme mit der Vollmachts-Nutzung berichtet. Vor allem Maklervertreter hatten in der Vergangenheit „Probleme damit“, wenn Agenten Vollmachten ihrer Kunden nutzten und strengten sogar Verfahren dagegen an. Zum Nachlesen u.a. hier klicken…

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Erst vor wenigen Wochen bekamen wir die Anfrage, ob der OGH schon final entschieden hat, ob Agenten auch zu Recht Vollmachten nutzen dürfen. Und ob man sich in Vollmachten die Möglichkeit, SEPA Lastschrift-Mandate in Auftrag zu geben bzw. ändern zu lassen, einräumen lassen darf. Diese und weitere Fragen hat der auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny (übrigens selbst auch akad. Versicherungskaufmann) beantwortet. Zum Nachlesen hier klicken…

 

Heute beantworten wir die Frage, ob man sich durch einen Passus in der Vollmacht, die Nutzung von Messenger-Diensten wie etwa WhatsApp ermöglichen und sich vor Rechtsansprüchen aus der DSGVO absichern kann. Denn 95 % der Kunden würden die DSGVO einfach ignorieren und die Nutzung dieser Technik würde eine Arbeitserleichterung für das Versicherungsbüro darstellen.

Wiederum hat wir uns Mag. Novotny kompetent geantwortet. Daher fassen wir unten nochmals alles Wichtige zum Thema Vollmachts-Nutzung durch Agenten zusammen (was erlaubt, was nicht erlaubt) und beantworten die Frage zu WhatsApp.

Unser Rat: Beherzigen Sie seine Ausführungen!

Konkret fragte ein IVVA Mitglied an, ob man einen Passus – den offensichtlich die Sozialversicherung hinsichtlich E-Mail-Verkehr verwendet – nicht auch in die eigene Vollmacht aufzunehmen, und sich dadurch auch die Nutzung von Messenger-Diensten wie etwa WhatsApp, etc. zu nutzen machen und sich dadurch auch vor Rechtsansprüchen aus eventuellen DSGVO-Verletzungen absichern zu können. Denn 95 % der Kunden würden die DSGVO einfach ignorieren und die Nutzung dieser Technik würde eine Arbeitserleichterung für das Versicherungsbüro darstellen.

Und man hat sich folgenden Text zusammengebaut, den man in die Vollmacht aufnehmen möchte.

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