
Was ist günstig für den Vermittler, was für den Versicherer?
Wie berechnen sich Ausgleichsanspruch und Abschlagszahlung?
Wir nehmen heute eine Frage eines Lesers zum Anlass, wieder einmal über Ihre Rechtsansprüche als Vermittler aufzuzeigen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Möglichkeiten zu erklären, die im Falle der Beendigung des Agenturvertrags, also auch im Falle eines Pensionsantritts eintreten können.
Denn hinsichtlich der Berechnung, aber auch der Begrifflichkeiten gibt es immer wieder Rückfragen, weil alles leider ziemlich kompliziert ist. Daher raten wir schon seit Jahren, in so einem Fall immer einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt um Unterstützung zu bitten. Da es für Sie als Vermittler unmöglich ist z.B. eine Abschlagszahlung vom Versicherer auf Korrektheit zu überprüfen bzw. vernünftig „nach zu verhandeln“.
Hier dazu passende Beiträge von unserer Webseite:
https://ivva.at/folgeprovision-und-ausgleichsanspruch-immer-zum-fach-juristen-nl-1-24/
https://ivva.at/folgeprovision-abschlagszahlung-ausgleichsanspruch-was-ist-gut-fuer-agenten-nl-4-24/
https://ivva.at/wollen-sie-gekuendigt-werden-und-ausgleichsanspruch-kassieren-nl-33b-24/
Die Frage lautet immer so oder so ähnlich:
Welche Ansprüche habe ich im Falle der Beendigung des Agenturvertrags bzw. wenn ich in Pension gehe?
Dazu ist grundsätzlich Folgendes festzustellen: Das ist zumeist genau im Agenturvertrag geregelt. Den man damals oftmals blauäugig unterschrieben hatte und der nun seine oftmals ungünstigen Folgen entfaltet. Daher mein Rat zu Beginn: Niemals einen Vertrag ohne Rücksprache mit einem juristischen Beistand unterschreiben. Wie bei einer Ehe ist anfänglich zwischen Versicherer und Vermittler alles „Liebe und Waschtrog“ und endet dann doch in einem schmutzigen Scheidungskrieg.
Im Falle des Agenten stellt sich dann oftmals heraus, dass man besser so manche Passage des vorgelegten Agenturvertrags nicht akzeptiert hätte. Und dieser Fehler nun viel Geld kostet.
Grundsätzlich gibt es 3 Varianten, wie im Falle der Beendigung die Tätigkeit des Agenten für den Versicherer (egal ob Pension oder Kündigung) abgerechnet werden kann.
- Folgeprovision
- Abschlagszahlung (für die Folgeprovision)
- Ausgleichsanspruch
- Wo genau bestehen die Unterschiede?
- Wann steht Ihnen was gesetzlich zu?
- Wie berechnen sich die einzelnen Varianten bzw. lassen sich kontrollieren?
- Und: Worauf sollte man bei Abschluss eines neuen Agenturvertrags achten (um später keine unliebsamen Überraschungen und Enttäuschungen zu erleben) …… das erläutern wir im folgenden Beitrag, den wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny – hoffentlich praxisnah und gut verständlich – erarbeitet haben.
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