
Enthält Ihr Firmenname „Versicherung & Co“?
FMA prüft. Strafen bis zu 60.000 Euro drohen.
Vorige Woche konnte man den Fachmedien entnehmen, dass sich die Finanzmarktaufsicht, kurz FMA auf die Firmennamen „einschießt“, die „Versicherung“, „Versicherer“ oder „Assekuranz“ – auch als Übersetzung – im Wortlaut haben.
Wir erhielten dazu bereits einige Anfragen, daher haben wir beim auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny nachgefragt, wie hier die Rechtslage ist und haben um Tipps gebeten, was man nun prüfen / ändern sollte. Hier unser gemeinsamer Artikel:
Tatsächlich definiert § 287 VAG, dass die Bezeichnungen „Versicherung“, „Versicherer“, „Assekuranz“ sowie jede Übersetzung in einer anderen Sprache oder eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist, nur von Unternehmen geführt werden dürfen, „die zum Betrieb der Vertragsversicherung berechtigt sind, sowie deren berufliche Interessenvertretungen“.
Den genauen Wortlaut können Sie hier nachlesen…
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