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Dürfen Agenten Kooperationspartner von diversen Assecuradeuren sein? GISA? (NL 25/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

GISA: Müssen wirklich ALLE eingetragen sein?

Dürfen Agenten Kooperationspartner von diversen Assecuradeuren sein?

Immer wieder kommen Anfragen zum Thema GISA, dem GewerbeInformationsSystem Austria. In dieses zentrale Register wurde das ehemalige Versicherungsvermittlerregister übertragen.

Wir möchten heute einige Spezialfragen beantworten…
> Zusammenarbeit mit Plattformen? Assecuradeuren?
> Reicht Partner- statt Agenturvertrag? Oder eine reine Koop-Vereinbarung?
> Geht das auch OHNE GISA-Eintrag?
> Dürfen Vermittlerplattformen mit Gewerbeberechtigung „Versicherungsmakler“ auftreten, aber mit Versicherungsagenten „als Ventillösung“ kooperieren?
> Steigt dann die Haftpflichtversicherung aus – weil GISA-Eintrag doch nötig ist und ich die Info-Pflicht verletzt habe?

…aber Sie gleichzeitig auch wieder an die GISA-Grundlagen erinnern.

Der IVVA hat in den letzten Jahren schon mehrmals auf GISA und die daraus resultierenden Pflichten verwiesen. Hier etwa zum Nachlesen:

 

Was alles Sie in das GISA eintragen müssen, haben wir hier zusammengefasst…

Ihr Eintrag ist schon länger her? Dann checken Sie, WAS in Ihrem aktuellen Gisa-Eintrag aufscheint. Tippen Sie in dem Formular Ihren Namen / Adresse ein (hier…) und prüfen Sie:

> Stimmen Name, Adresse, Geburtsdatum?
> Stimmt der GISA-Eintrag mit dem Firmenbuch überein?
> Korrekter Gewerbewortlaut? Z.B. Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent.
> Haftpflichtabsicherung eingetragen und korrekt?
> Firmenstandort, Firmenform korrekt?
> Alle Versicherungszweige und Agenturverträge korrekt aufgeführt?

Tipp: Falls nicht alles stimmt, bitte von der Gewerbebehörde korrigieren lassen.

Tipp: Gleich am Anfang Ihrer Seite steht Ihre GISA-Zahl! Aufschreiben!

Denn die GISA-Zahl müssen Sie „überall anführen“. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 137f der Gewerbeordnung, wo definiert ist, dass man auf den „eigenen Papieren und Schriftstücken“ „deutlich sichtbar im Kopf oder in der Fußzeile Namen und Anschrift, die GISA-Zahl sowie die Bezeichnung „Versicherungsvermittler“ anzugeben hat. Und alle Versicherungsagentenmüssen sich als solche benennen und alle Agenturverhältnisse angeben.

Den genauen Wortlaut von § 137f GewO finden Sie hier…

Die GISA-Zahl ist also von Versicherungsvermittlern auf allen ihren Unterlagen (z.B. Briefpapier, Drucksorten, Verträge, Visitenkarten, E-mail-Signaturen, Homepage, Flyer, etc.) anzugeben. Und zwar „deutlich sichtbar im Kopf oder der Fußzeile“.

Konsequenzen?
Das ist keinesfalls nur eine Formalität, sondern Sie verletzen damit Ihre (Info-)Pflichten aufgrund der Gewerbeordnung bzw. IDD.

Die juristischen Konsequenzen können sehr vielfältig sein. Von Geldstrafen, über ein Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers, bis hin zur persönlichen Haftung und dem Ausstieg der Haftpflichtversicherung. Diese Konsequenzen haben wir in einem Beitrag bereits ausführlich erläutert. Zum Nachlesen hier klicken….

Soweit zu den wichtigsten Grundlagen.

 

Nun zu den eingangs aufgeworfenen Fragen zum Thema, die wahrscheinlich für Viele interessant ist.

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