DSGVO: Was wurde gerne bestraft? (NL 17/21)

Zuletzt gaben wir einen Rückblick auf „3-Jahre-DSGVO“, lieferten Ihnen eine kleine Checkliste „Das kleine 1×1“ zum Prüfen, ob das Wichtigste der DSGVO in Ihrem Unternehmen erfüllt wurde (falls Ja, bitte prüfen, ob alles noch aktuell ist). Zum Nachlesen hier klicken…

Und berichteten, dass neben den hohen Strafen, Image-Verlust künftig eine neue Gefahr bei Verletzungen der DSGVO droht, nämlich Schadenersatzklagen (das deutsche Verfassungsgericht hat dazu eine „positive“ Entscheidung getroffen). Zum Nachlesen hier klicken…

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


Heute sehen wir uns an, welche Vergehen von den unterschiedlichen Datenschutzbehörden „gerne“ bestraft wurden. Die Strafen können sich von einigen Tausend Euro bis hin zu hunderttausende Euros betragen! Bitte checken Sie, ob Sie hier alles optimal erfüllen.

Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:

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