3-Jahre DSGVO: Das „kleine 1×1 des Datenschutz“ zum Nacharbeiten.
Seit 25.5.2018 gibt es keine Ausrede mehr: Mit existenzbedrohenden Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Konzern-Umsatzes versucht die EU auch die schwarzen Schafe an die Leine zu nehmen.
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Seither ist einiges passiert. Wir haben gemeinsam mit RA Mag. Stephan Novotny die DSGVO in einfache Häppchen zum Abarbeiten verpackt.
Nach 3 Jahren ist Zeit, nachzusehen, ob alles korrekt erledigt wurde oder ob nach Nacharbeiten nötig sind. Dazu haben wir ein „kleines 1×1“ für Sie zusammengestellt, in dem wir an die wichtigsten Umsetzungs-Arbeiten zur DSGVO erinnern und Ihnen die dazu passenden Seiten auf www.ivva.at verweisen.
Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:
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