DSGVO: Wann und wie darf man Kunden und Interessenten kontaktieren? Teil 1 (NL 27/20)

Marketing-Einwilligung nötig? Cold Calling? Bestandsbetreuung noch erlaubt?

Immer wieder erhalten wir Anfragen, was nun noch erlaubt sei. Darf man langjährige Kunden überhaupt noch per Mail kontaktieren? Verlangt Uniqa zurecht von den Vermittlern, dass sie eine Marketing-Einwilligung aller ihrer Kunden einholen und vorlegen müssen (darüber haben wir die Antwort vom Fachjuristen RA Mag. Stephan Novotny gebracht. Zum Nachlesen hier klicken… )?

Wir haben uns daher gemeinsam mit Mag. Novotny verschiedene Fälle aus der Praxis angesehen: Es macht natürlich einen großen Unterschied, ob es sich um Neu-Kunden-Akquise oder Bestandskunden-Betreuung handelt und um welches verwendete Medium es sich handelt.

Daher sehen wir uns an, was die DSGVO, aber vor allem das Telekommunikationsgesetz-TKG von Ihnen verlangt. Und bringen am Ende des Beitrags Fragen, die zu diesem Thema immer wieder gestellt werden und weisen hin, wie man diese Situationen in der Praxis gesetzeskonform behandelt.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Dazu haben wir wieder Input vom auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny eingeholt, der IVVA Mitgliedern bei Problemen gerne zum Sonderpreis Unterstützung anbietet. Hier sein Beitrag.

(Brief-)Post geht immer!
Gleich zu Beginn möchten wir klarstellen, dass es Ihnen jederzeit erlaubt ist, jedermann, also sowohl Kunden, als auch potentielle Interessenten per Post zu kontaktieren. Möchten Sie also Kunden über ein neues Produkt informieren oder neue Kunden gewinnen, dann steht es Ihnen frei, einen Flyer mittels der guten alten Post zu senden. Das kostet natürlich Geld und bringt hohe Streuverluste. Marketing-Experten gehen davon aus, dass nur 2-3 % der Angeschriebenen tatsächlich erreicht werden. Der Rest wirft Ihren Brief weg, legt ihn ab, ignoriert ihn.

Doch wie schaut es mit Telefon, Fax, E-mail, WhatsApp & Co aus?

Am Anfang war das Telekommunikationsgesetz (TKG), erst viel später kam die DSGVO!

 

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