Weiterbildung heuer nur via Webinaren? (NL 27b/20)

In den Lehrplänen der Fachverbände (Agenten, Makler, Vermögensberater) ist nicht nur die Stundenzahl für die Weiterbildung geregelt, sondern auch die Frage, bei welchen Institutionen diese absolviert werden darf und wie das Verhältnis Präsenztraining zu Webinaren auszusehen hat.

In den Lehrplänen der Agenten und Makler ist geregelt, dass mindestens 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren sind. Mindestens 50 % davon sind bei geeigneten und unabhängigen Bildungsinstitutionen zu absolvieren.

Und im § 2 Punkt 3 steht, dass es ein „ausgewogenes Verhältnis“ zwischen Präsenzveranstaltungen und Online-Kursen, Webinaren, E-Learning-Einheiten zu wahren sei.

Corona: Lobbying für verstärkten Webinar-Einsatz
In den letzten Wochen haben sich diverse Interessensverbände bemüht, das Wirtschaftsministerium davon zu überzeugen, dass man in Pandemie-Zeiten wo Abstand halten vernünftig ist, stärker oder ganz auf Webinare setzen sollte. Immerhin beginnt gerade die 2. Ansteckungswelle und diese wird sich in der kalten Winterzeit noch verschärfen. Die individuelle Ansteckungsgefahr ist die eine Gefahr. Aber auch das Haftungsrisiko für die Seminar-Veranstalter (womöglich drohen Klagen, wenn sich dort jemand ansteckt), aber auch Firmen, die Mitarbeiter zu Präsenztrainings senden, ist die zweite reale Gefahr. Als Folge werden immer mehr Weiterbildungsveranstaltungen – siehe etwa AssCompact Trendtag – abgesagt werden. An einen 2. Lockdown wollen wir gar nicht denken.

Wie also in diesen schwierigen Zeiten die Ausbildungsverpflichtung erfüllen?

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN