Vorige Woche gaben wir einen Rückblick auf „3-Jahre-DSGVO“, lieferten Ihnen eine kleine Checkliste „Das kleine 1×1“ zum Prüfen, ob das Wichtigste der DSGVO in Ihrem Unternehmen erfüllt wurde (falls Ja, bitte prüfen, ob alles noch aktuell ist). Zum Nachlesenhier klicken…
Und wir berichteten, dass neben den hohen Strafen, Image-Verlust nun eine neue Gefahr bei Verletzungen der DSGVO droht, nämlich Schadenersatzklagen (das deutsche Verfassungsgericht hat dazu eine „positive“ Entscheidung getroffen). Zum Nachlesen hier klicken…
Heute sehen wir uns einen zentralen Punkt der DSGVO näher an, nämlich die TOMs. Darunter versteht man die technisch organisatorischen Maßnahmen, die zu treffen sind, um die Datensicherheit herzustellen. Es gibt bereits mehrere Strafen über hunderttausende Euros wegen Verletzung der TOMs!
Wissen Sie, was man unter Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Eingabe-, Weitergabe-, Auftrags-, Verfügbarkeits- und Datentrennungskontrolle versteht und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um Datenschutz und Datensicherheit her- und sicherstellen zu können?
Aber auch das vorschriftsmäßige Verhalten im Falle einer Datenverletzung (Data breach) ist Thema des heutigen Beitrags.
Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:
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