DSGVO-Serie: Verfahren in Österreich: Was ist noch zu tun? (NL 19b/19)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Heute bringen wir den 3. Teil unserer Sommer-Serie zur DSGVO, die Sie an wesentliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzes erinnern soll. Und anhand von bisherigen Urteilen zeigen wir, worauf die Behörde besonders Wert gelegt hat. Was wir also künftig besser machen sollten.

Teil 2 unserer DSGVO-Serie berichtete welche Beschwerden die Kunden bei der Behörde vorbrachten und ein Muster-Urteil zur Speicherdauer von Stellenbewerbern. Zum Nachlesen hier klicken…
Teil 1 unserer DSGVO-Serie informierte daüber, welche Monster-Strafen europaweit wegen Datenschutz-Verfehlungen verhängt wurden. Zum Nachlesen hier klicken…

Vorige Woche berichteten wir, dass sich die Beschwerden bei der Datenschutzbehörde DSB massiv gesteigert hatten. Von 156 auf 1035 pro Jahr. Und wir haben u.a. über ein Urteil der DSB berichtet, das die Speicherung von Stellenbewerber-Daten betraf. Und wir schauten uns näher an, wann man Löschbegehren erfüllen muss bzw. welche Daten nach welchen Gesetzen wie lange zu speichern sind.

Wir bringen in den nächsten Wochen einen kurzen Rückblick auf die bisherigen Entscheidungen der Datenschutzbehörde DSB, um Sie darauf aufmerksam zu machen, worauf die Behörde in den letzten Monaten besonders „reagiert“ hat und wo man daher firmenintern besonderes Augenmerk legen sollte. Und auch, wie man sich auf die Behörde vorbereiten sollte.

Heute sehen wir uns die bisherigen Verfahren der österreichischen Datenschutz-Behörde näher an.
Was tat sich? Was sollte man vermeiden oder besser machen?

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