DONAU Agenturvertrag weist gesetzwidrige und benachteiligende Passagen auf (NL 29/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Im kürzlich erhaltenen Agenturvertrag der Donau fanden wir leider wiederum bereits bei anderen Häusern kritisierte Passagen, da sie für Vermittler grob benachteiligend sind und eine Regelung ist obendrein gesetzwidrig.

Ohne Klarstellungen, Abänderungen sollten Sie diesen Agenturvertrag nicht akzeptieren, also nicht unverändert unterschreiben.

Bedenken Sie: Wie bei einer Hochzeit ist beim Abschluss des Vertrages scheinbar alles super. Doch viele Ehen scheitern und dann beginnen die Streitereien. Und plötzlich wird ein „und“ oder „oder“ ganz entscheidend. Und man wäre froh hätte man bestimmte Dinge ganz eindeutig geregelt.

Und auch im DONAU-Vertrag haben wir Passagen gefunden, die in unseren Augen in jedem Fall klargestellt und abgeändert werden sollten. So ist z.B. die Passage zur Provision im Kündigungsfall unklar formuliert und wird wohl im Streitfall unterschiedlich ausgelegt werden können.

Eine weitere Passage ist für den Agenten grob benachteiligend, eine andere definitiv gesetzeswidrig. Andere Passagen haben vielleicht keine dramatischen Folgen, sollten dennoch hinterfragt, klarer definiert oder abgeändert werden.
Und aus anderen Passagen glauben wir zu erkennen, dass die DONAU selbständige Agenten mit eigenen Angestellten verwechselt und zu Unrecht glaubt, auch sie auch den Agenten alles vorschreiben zu können. Diese zustarken Eingriffe in ein selbständiges Unternehmen sollten Sie strikt ablehnen.

Den DONAU-Vertrag mit unseren Kommentaren finden Sie in unserer Rubrik „Agenturverträge“, wo rund 50 Verträge mit Bemerkungen, was für Sie als Vermittler benachteiligend ist. Klicken Sie dazu hier…

Hier folgt nun der Kommentar (mit unseren wesentlichen Kritikpunkten), den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erstellt haben.

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