Ist ein Dauerrabatt nach dem OGH-Urteil noch erlaubt?
Und falls Ja, wie hat er auszusehen? Was bedeutet „streng degressiv“?
Wann dürfen Versicherer Forderungen stellen? Wie nachrechnen?
Wieder wurde uns eine Frage zu einem „altbekannten Problem“ gestellt.
Darf der Versicherer bei meinem Kunden einen Dauerrabatt „nachverrechnen“? Da gab es doch bereits OGH-Entscheidungen, dass dies gröblich benachteiligend und daher nicht erlaubt sei?
Und die konkrete Zusatzfrage: Ist eine geforderte Rückzahlung von 95 %, 45%, 27%, 18%, 12%, 8%, 6%, 4%, 2% „streng degressiv“? Und wie rechne ich das nach? Was soll ich dem Kunden empfehlen?
Wir haben uns wieder mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny beraten und folgende Fakten und Rechenbeispiele für Sie zusammengetragen.
Und beantworten heute folgende Fragen:
1) Was sagen die Höchstgerichte zum Dauerrabatt? Ist so etwas überhaupt noch erlaubt?
2) Was bedeutet die Forderung des OGH, dass der Dauerrabatt „streng degressiv sein muss“ in der Praxis? Wann ist das erfüllt? Wann keinesfalls?
3) Ist die Formel betreffend Rückzahlung von 95 %, 45%, 27%, 18%, 12%, 8%, 6%, 4%, 2% „streng degressiv“?
4) Wie kann man die Dauerrabatts-Forderung des Versicherers „nachrechnen“, um heraus zu finden, ob die Formel streng degressive Rückzahlungen bewirkt?
5) Was tut man, wenn die Dauerrabatts-Forderung nicht streng degressiv ist und daher gesetzwidrig verlangt wird? Was soll der Kunde tun?
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>